Restanten

Das Tarifrecht für den Öffentlichen Dienst der Kommunen und des Bundes hat durch den Abschluss des TVöD im Jahre 2005 und die weitgehende Ablösung der zum Teil Jahrzehnte alten Vorschriften des BAT/-O und des BMT-G/-O sowie des MTArb/-O eine bis dahin beispiellos umfangreiche und tiefgreifende Modernisierung erfahren.

Jeder tiefgreifenden Neuerung des komplexen tariflichen Gefüges ist jedoch immanent, dass genaue Folgen in bestimmten Bereichen oder für bestimmte Beschäftigtengruppen nur schwer oder gar nicht abzusehen sind. Die Tarifvertragsparteien des TVöD vereinbarten daher, die Auswirkungen des neuen Tarifrechtes sorgfältig zu beobachten, regelmäßig zu evaluieren und kontinuierlich zu optimieren. Die aufgefundenen problematischen korrektur- oder diskussionsbedürftigen Punkte - die sogenannten Restanten - sollten auf diese Weise rasch und mit einem Minimum an formellen Verhandlungsaufwand ausgeräumt und den betroffenen Beschäftigten schnellstmögliche Hilfe zuteil werden.

Die Restanten finden sich insbesondere bei den Haftungsregelungen, den Bezugsfristen für das Krankengeld, der Bezahlung der Rufbereitschaft sowie den Regelungen zur Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen. Nach Abschluss des TV-L verknüpfte jedoch die VKA ihre Forderung nach einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit in den Kommunen mit der vereinbarten und notwendigen Überarbeitung der Restanten. Auf diese Weise wurde trotz Problemkenntnis die dringende Modifizierung des TVöD zu Lasten der Beschäftigten verzögert. Ein Großteil dieser Restanten wurde schließlich im Nachgang zur Entgeltrunde 2008 einvernehmlich einer Lösung zugeführt.

zurück
Einkommenstabellen

Einkommenstabellen