Sozialversicherungs-Rechengrößen

Die Rechengrößen für die Sozialversicherung werden jährlich vom Gesetzgeber festgesetzt und sind maßgeblich für die Beiträge und Leistungen, die Bürgerinnen und Bürger an die Sozialversicherung zahlen bzw. von dieser bekommen. Sie umfassen beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenzen für die Gesetzliche Krankenkasse oder die Gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung.

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