Spitzenorganisationen

Gewerkschaftliche Spitzenorganisationen im öffentlichen Dienst sind diejenigen Zusammenschlüsse von Gewerkschaften, die für die Vertretung der Beamtinnen und Beamten sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes wesentliche Bedeutung haben.

Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen, § 118 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) bzw. §53 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG).

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