Bund und Kommunen
Versetzung
Eine Versetzung ist eine auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes bei einer anderen Dienststelle bei demselben oder einem anderen Dienstherrn. Diese Definition ist für Bundesbeamte geregelt in § 28 Abs. 1 BBG. Auf Landesebene enthält § 15 des Beamtenstatusgesetzes Festlegungen zur Versetzung; im Übrigen ist dies in den verschiedenen Landesbeamtengesetzen näher geregelt. § 28 BBG legt zudem die Voraussetzungen fest für eine Versetzung auf Antrag oder ohne Zustimmung oder auch die Versetzung bei organisatorischen Veränderungen. Bei der Versetzung verliert der Beamte seine bisherige Amtsstelle und erhält ein neues abstrakt-funktionelles Amt. Von der Versetzung zu unterscheiden sind Abordnung, Umsetzung oder Organisationsverfügung.