Bund und Kommunen
Versorgungsrücklage
Versorgungsrücklagen sind vorübergehende haushaltsrechtliche Sondervermögen, welche durch besondere, zweckgebundene Sparmaßnahmen im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten gebildet werden und zur Entlastung zukünftiger Haushalte in Zeiten steigender Versorgungsausgaben verwendet werden.
Durch das Versorgungsreformgesetz 1998 wurde bestimmt, dass in Bund und Ländern Versorgungsrücklagen zur Abmilderung zukünftig steigender Versorgungsrücklagen gebildet wurden. Festgelegt wurde, dass bei Besoldungs- und Versorgungsanpassungen die Erhöhung gegenüber dem Tarifbereich um 0,2 Prozentpunkte geringer ausfällt und der Versorgungsrücklage zugeführt wird. Darüber hinaus werden die aus dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 bewirkten weiteren Einsparungen im Beamtenversorgungsrecht (Absenkung des Höchstversorgungssatzes in acht Schritten) zur Hälfte ebenfalls den Versorgungsrücklagen zugeführt; während dieses Zeitraums waren die Verringerungen um 0,2 Prozentpunkte zur Vermeidung von Doppelbelastungen der Beamten vorübergehend ausgesetzt, wurden anschließend aber überwiegend fortgesetzt.
Die Versorgungsrücklage des Bundes soll, nachdem der Entnahmezeitpunkt gesetzlich hinausgeschoben wurde, ab dem Jahr 2032 über einen Zeitraum von 15 Jahren zur schrittweisen Entlastung von Versorgungsaufwendungen eingesetzt werden.