dbb Informationen zum Tarifeinheitsgesetz (TEG)
Dokumente:
Bundesverfassungsgericht:
Urteil zum Tarifeinheitsgesetz (TEG)
dbb und Partner:
Gemeinsame Resolution des Bündnisses für Koalitionsfreiheitdbb Stellungnahme zum Referentenentwurf
Bundestag:
TarifeinheitsgesetzGesetzentwurf der BundesregierungKleine Anfrage zur Tarifeinheit - Bündnis90/Die GrünenKleine Anfrage zur Tarifeinheit - Bündnis90/Die Grünen: Antwort der BundesregierungKleine Anfrage zur Tarifeinheit - Bündnis90/Die Grünen
Flugblätter:
Tarifeinheitsgesetz-Urteil: „Die Probleme bleiben!“Kundgebung in Berlin: Streikrecht ist Grundrecht!Demonstration gegen Tarifeinheit: Vielfalt statt Einheitsbrei!BAG stärkt Tarifautonomie!
Arbeitnehmer können in der Bundesrepublik Deutschland frei über die Gewerkschaft ihrer Wahl entscheiden. Die Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes gibt ihnen das Recht, „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden“. Dieses notstandsfeste Grundrecht ist ausdrücklich „für jedermann und für alle Berufe“ gewährleistet. Es bleibt den Beschäftigten überlassen, ob sie sich einer berufsspezifischen, branchenübergreifenden oder weltanschaulich ausgerichteten Gewerkschaft anschließen und wen sie mit der Vertretung ihrer Interessen in Tarifverhandlungen betrauen.
Die Bundesregierung wollte dies nun ändern, weil so genannte „Spartengewerkschaften“ ihrer Meinung nach zu viel Unfrieden in Deutschlands Tariflandschaft säen – auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vertritt diese Auffassung und bestärkte die Tarifeinheitspläne der großen Koalition. Nach Auffassung des dbb beamtenbund und tarifunion, namhafter Verfassungsjuristen, Arbeitsrechtler, Wirtschaftsinstituten und einer Vielzahl weiterer Gewerkschaften innerhalb und außerhalb des DGB ist das von der Bundesregierung eingebrachte Tarifeinheitsgesetz, in Kraft seit 10. Juli 2015, verfassungswidrig. Es steht im klaren Widerspruch zur Koalitionsfreiheit und schafft ein Zweiklassensystem von Gewerkschaften. Denn nach ihm soll allein die mitgliederstärkste (branchenübergreifende) Gewerkschaft im Betrieb die Tarifhoheit haben, womit berufsspezifische Arbeitnehmervereinigungen, beispielsweise zahlreiche Fachgewerkschaften unter dem Dach des dbb, oftmals daran gehindert würden, eigene Tarifverträge für ihre Mitglieder abzuschließen. Zugleich würden die Mitglieder der kleineren Gewerkschaft faktisch ihres Koalitionsrechts und ihrer Tarifautonomie beraubt. Der dbb und nahezu ein Dutzend weiterer Gewerkschaften, darunter auch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), legten denn auch unverzüglich Verfassungsbeschwerde gegen das TEG ein. Entgegen der überwiegenden Rechtsauffassung der Beschwerdeführer, Verfassungs- und Arbeitsrechtsexperten entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am 11. Juli 2017, dass das TEG zwar in die Koalitionsfreiheit eingreift und Grundrechte beeinträchtigen kann, gleichwohl aber „weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar“ ist. Der Gesetzgeber sei durchaus befugt, Strukturen zu schaffen, „die einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Arbeitnehmer eines Betriebes hervorbringen“. Das Streikrecht ist durch das TEG aber ausdrücklich nicht eingeschränkt. Und auch im Übrigen ist das Gesetz nach den Maßgaben der Verfassungsrichter kein Freifahrtschein: Der Senat sieht das Risiko, dass die Interessen kleinerer Berufsgruppen wie Piloten oder Krankenhausärzte unter den Tisch fallen. Deswegen muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 hier noch schützende Vorkehrungen schaffen – welche, ließ Karlsruhe offen. Grundsätzlich legte das Verfassungsgericht fest, dass die Verdrängungsregelung des TEG tarifdispositiv ist, die Tarifparteien können also im allseitigen Einvernehmen darauf verzichten. In vielen weiteren Punkten nehmen die Richter die Arbeitsgerichte in die Pflicht und machen Vorgaben zu Auslegung und Umsetzung des TEG. Die Fachgerichte sollen unter anderem dafür Sorge tragen, dass der Minderheitenschutz ausreichend gewahrt wird und insbesondere kein Arbeitnehmer Zusagen bei der Altersvorsorge oder eine Arbeitsplatzgarantie verliert. Und bei der Ermittlung der jeweiligen Mehr- und Minderheitsgewerkschaft im Betrieb im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens soll die Mitgliederstärke der Gewerkschaften „nach Möglichkeit nicht offen gelegt“ werden. Der dbb bewertete das TEG-Urteil (siehe Kasten rechts) als „schwer nachvollziehbar“, begrüßte allerdings die Klarstellungen mit Blick auf den Minderheitenschutz und das Streikrecht. Gleichwohl blieben die Probleme, so die Kritik. Auf die Arbeitsgerichte kämen enorme Belastungen, auf alle Beteiligten eine lange Phase der Rechtsunsicherheit zu, zudem seien die vorgetragenen Probleme insbesondere hinsichtlich der bezweifelten Praktikabilität des TEG im Bereich des öffentlichen Dienstes in keiner Weise thematisiert oder gar geklärt worden. Auch innerhalb des Ersten Senats war das Urteil hochumstritten: Die Verfassungsrichter Susanne Baer, zuständige Berichterstatterin des Verfahrens, und Andreas Paulus legten ein Sondervotum gegen das Urteil ein: Ihrer Meinung nach hätte das TEG als verfassungswidrig verworfen werden müssen, weil es weit über das vom Gesetzgeber erklärte Ziel hinausschieße.
Die Auseinandersetzung um das sogenannte Tarifeinheitsgesetz hat sich aus Sicht des dbb in jedem Falle gelohnt. Die Skepsis vor den Segnungen dieses Gesetzes reicht mittlerweile bis tief in den DGB hinein. Die Gewerkschaften außerhalb des DGB sind zusammengerückt und speziell der dbb hat in den zurückliegenden Jahren nicht nur seine Positionen zu diesem Gesetz und den Grundlagen freier gewerkschaftlicher Arbeit geschärft, sondern auch seine Handlungsfähigkeit deutlich erhöht. Das belegen die oben skizzierten vielfältigen Aktionen und das wird die Schlagkraft des dbb belegen, mit der er sich auch zukünftig gegen mögliche undemokratische Folgen des Tarifeinheitsgesetzes zur Wehr setzen wird.
Die auf dieser Übersichtsseite zusammengestellten Informationen legen die Position des dbb in Sachen Tarifeinheit dar und dienen der Aufklärung über die Hintergründe des Gesetzes der Bundesregierung.
Videos zum Thema
Symposium Tarifeinheit des Bündnisses für Koalitionsfreiheit
Am 16. April 2015 hat in Berlin das Symposium Tarifeinheit des „Bündnisses für Koalitionsfreiheit“, in dem sich dbb beamtenbund und tarifunion, Deutscher Journalisten-Verband, Marburger Bund und Vereinigung Cockpit zusammengeschlossen haben, stattgefunden. Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften diskutierten über das geplante Tarifeinheitsgesetz der Bundesregierung.
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Pressekonferenz des Bündnisses für Koalitionsfreiheit
Gemeinsam gegen die Zwangs-Tarifeinheit: Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt, der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes Dr. Rudolf Henke, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbandes Kajo Döhring und der Präsident Vereinigung Cockpit Ilja Schulz beziehen am 3. März 2015 vor der Bundespressekonferenz klar Stellung gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine Zwangs-Tarifeinheit.
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Beginn der Mahnwachen gegen Zwangs-Tarifeinheit
Am 2. März 2015 haben Mahnwachen gegen die von der Bundesregierung geplante Zwangs-Tarifeinheit vor den Parteizentralen von CDU und SPD begonnen.
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