Wahlprüfsteine des dbb zur Bundestagswahl 2021

Der dbb hat den im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien einen Fragenkatalog zum öffentlichen Dienst vorgelegt. Lesen Sie hier die Antworten.

Was zeichnet für Sie einen modernen und leistungsstarken öffentlichen Dienst aus?


  • Für CDU und CSU zeichnet sich ein moderner und leistungsstarker öffentlicher Dienst durch drei Säulen aus, die im Zusammenspiel das Fundament eines erfolgreichen Staates bilden:

    -Gut ausgebildete und hochmotivierte Beschäftigte, die ihr Berufsleben lang dazu lernen und die zum Wohl der Allgemeinheit die Herausforderungen des Staates erfolgreich meistern,
    -eine moderne Ausstattung, die es den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ermöglicht, ihre Motivation und Fähigkeiten ohne Hindernisse einzusetzen und
    -den Erhalt und den Ausbau bewährter Strukturen, die Leistungsbereitschaft fördern und belohnen.


  • Der Öffentliche Dienst wird in den nächsten Jahren große Herausforderungen meistern müssen, insbesondere in Fragen der Digitalisierung und aufgrund des demografischen Wandels.

    Um handlungsfähig und leistungsstark zu bleiben, müssen unter anderem die – in der Corona-Pandemie besonders sichtbar gewordenen – digitalen Defizite sowie unnötige bürokratische Abläufe im Rahmen einer umfassenden Föderalismus- und Verwaltungsreform angegangen werden. Der öffentliche Dienst muss modern ausgestattet sein. Und er muss sich an die vielfältigen Lebensplanungen seiner Beschäftigten anpassen, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. Dafür braucht es ein modernes Dienstrecht, das einen flexibleren Einstieg in den Öffentlichen Dienst und einen flexiblen Eintritt in den Ruhestand ermöglicht, den Wechsel zwischen der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst erleichtert, Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten ausbaut, Laufbahnen durchlässiger macht, Eigeninitiative und Engagement belohnt und eine flexiblere Gestaltung des Arbeitsalltags zulässt. Die Bedeutung der Anzahl der Dienstjahre für die Bezahlung von Beschäftigten der Verwaltung wollen wir zugunsten leistungsbezogener Elemente absenken. Auch projektbezogene Mehr- und Sonderarbeit und Zuschläge für besondere Aufgaben sollten verstärkt genutzt werden.


  • Öffentliche Dienstleistungen und öffentliche Sicherheit sind die Basis für ein gutes und sicheres Leben der Bürgerinnen und Bürger. Essentielle Aufgaben muss der Staat selbst wahrnehmen können. Privatisierung und Outsourcing sind Ausnahmelösungen, die wir auf ein Minimum begrenzen werden. Wir wollen einen leistungsfähigen Staat, der die berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger erfüllen kann. Dazu gehören qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihnen müssen vernünftige Arbeitsbedingungen geboten werden, sowohl als Tarifbeschäftigte als auch im Beamtenverhältnis. Wir müssen aber nicht nur auf veränderte Aufgabenprofile, sondern auch auf technische Entwicklungen reagieren und die Chancen der Digitalisierung insbesondere auch für bessere Vernetzung und Austausch auf allen Ebenen und in allen Behörden zu nutzen.


  • Die Millionen von Menschen, die in Verwaltungen, Ministerien und Behörden arbeiten, sind ein Rückgrat unserer Demokratie und das Fundament unseres Gemeinwesens.


  • Ein moderner und leistungsstarker öffentlicher Dienst sichert den Bürgerinnen und Bürgern die ihnen gewährten Rechte und Leistungsansprüche. Er folgt nicht betriebswirtschaftlichen Leitbildern, sondern sichert Teilhabe, handelt transparent, ist für die Älteren genauso zugänglich wie die "digital natives" und ist so vielfältig wie die Gesellschaft, der er dient. Seine Effizienz misst sich nicht an Kosten-Nutzen-Relationen, sondern an der Wirksamkeit, mit der er seine Aufgaben erfüllt. Der öffentliche Dienst braucht starke Kommunen, denn sie schultern den Großteil der Aufgaben. Deshalb wollen wir die kommunale Selbstverwaltung stärken und so lokale Gegebenheiten stärker berücksichtigen.

Was muss aus Ihrer Sicht getan werden, damit der öffentliche Dienst für die Zukunft agil, digital und divers aufgestellt ist?


  • Der öffentliche Dienst muss digitaler aufgestellt sein. Nicht zuletzt die Pandemie hat gezeigt, dass hier teils noch großer Aufholbedarf besteht. Eine ausreichende digitale Ausstattung und entsprechende Weiterbildungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Grundvoraussetzungen und erfordern ausreichend finanzielle Mittel. Bereits die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und die damit verbundene Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen zeigt, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Grundsätzlich muss die Digitalisierung der Verwaltung von Anfang an mitgedacht werden. Gesetze, die eine digitale Umsetzung nicht vollumfänglich einplanen, können auch von der Verwaltung nicht effizient digital umgesetzt werden. CDU und CSU werden daher einen Digital-TÜV einführen, der vor jedem Gesetzgebungsverfahren genau diese Fragen klären wird.

    Arbeitsstrukturen mit flachen Hierarchien können für mehr Flexibilität und Ideenreichtum sorgen. Agilität findet im öffentlichen Dienst in der alltäglichen Zusammenarbeit statt. Beschäftigte mit unterschiedlichen Expertisen, aus unterschiedlichen Altersgruppen und aus unterschiedlichen Besoldungs- und Tarifstufen arbeiten schon jetzt an kleineren und größeren Projekten zusammen. Wir setzen diesen Weg konsequent fort. Wir werden interdisziplinäre Projektarbeit zum Standard in Verwaltungen machen. Anders als in der freien Wirtschaft besteht im öffentlichen Dienst allerdings die Notwendigkeit, Verantwortlichkeiten eindeutig zuzuteilen.

    Der öffentliche Dienst ist als Arbeitgeber offen für Jedermann. Wir betrachten Unterschiede und Vielfalt bei den Bewerberinnen und Bewerbern als eine willkommene Stärke, von der der öffentliche Dienst profitiert. Wir wollen neue Ideen und frische Impulse durch externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ungewöhnliche Lebensläufe einbringen. Es braucht eine höhere Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft für den wechselseitigen, auch zeitlich limitierten Austausch von Mitarbeitern. Dazu sind erfahrene Quereinsteiger eine willkommene Bereicherung für den öffentlichen Dienst. Sie bringen vielfältige Erfahrungen aus der Praxis und neue Perspektiven mit. Die Vielfalt unserer Gesellschaft soll auch im öffentlichen Dienst sichtbar sein. Es geht uns darum, den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber in das Bewusstsein junger Menschen zu rufen. Wer aufgrund fachlicher Eignung, Leistung und Befähigung geeignet ist, um im öffentlichen Dienst zu arbeiten, ist uns dort sehr willkommen.


  • Bei der Digitalisierung der Verwaltung geht es nicht nur um die Digitalisierung von Prozessen, sondern vor allem um einen Mentalitätswandel. Um das Megaprojekt der Verwaltungsmodernisierung zu bewältigen, setzen wir auf eine agile Herangehensweise, die arbeitsfähige Ergebnisse vor starren Strategien priorisiert. Um Anreize für die digitale Transformation von Prozessen und Arbeitsweisen zu schaffen, sollen durch die Digitalisierung erreichte Einsparungen („Digitale Dividende“) für Investitionen in der jeweiligen öffentlichen Stelle verbleiben. Wir setzen uns auch für mehr Vielfalt im öffentlichen Dienst und damit auch für mehr Frauen in Führungspositionen ein. Wir fordern in diesem Zusammenhang, statt starrer Quoten im öffentlichen Dienst die Strukturen der Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten in ein ganzheitliches Diversity Management einzubinden. Bei der Nachwuchsrekrutierung wollen wir insbesondere auch ethnische Vielfalt fördern. Beispielsweise Polizistinnen und Polizisten mit Einwanderungsbiographien können als Teil unserer Sicherheitsbehörden wertvolle Beiträge zur Verbesserung der Polizeiarbeit leisten und zugleich die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln, womit das gesellschaftliche Vertrauen in die Polizei gestärkt wird.


  • Investitionen in einen modernen Öffentlichen Dienst sind angesichts der anstehenden Herausforderungen keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Wir werden die Effekte der Digitalisierung nutzen, um Personal zu entlasten, so dass mehr Zeit für wesentliche Aufgaben zur Verfügung steht.

    Digitalisierung flacht Strukturen und Hierarchien ab, sie hat zugleich Einfluss auf Führungskultur. Der damit verbundene Kulturwandel bedarf durchdachter und sorgfältiger Moderation.

    Der technologische Wandel hat zu veränderten Ansprüchen der Menschen an Service geführt. Um den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Unternehmen, an moderne Dienstleistungen entsprechen zu können, muss der Kontakt mit Behörden vereinfacht und möglichst viel in nur einem „Behördengang“ erledigt werden können. Zugang und Karriereoptionen müssen unabhängig von Geschlecht und Herkunft sein. Wir wollen im Öffentlichen Dienst auch Standards in den Bereichen Work-Life-Balance, technische Ausstattung und Vertrauenskultur setzen, an denen sich die freie Wirtschaft messen lassen muss.


  • Wir GRÜNE wollen mehr Planstellen, gerade im IT- und Planungsbereich, gute Bezahlung, flexible Laufbahnen, mehr Durchlässigkeit, moderne IT-Ausstattung. Der Staat soll Mehrsprachigkeit in der Verwaltung fördern, in der Einstellungs- und Beförderungspraxis Geschlechtergerechtigkeit sowie gesellschaftliche Vielfalt beachten. In Leitbildern und Praxis der Behörden bzw. öffentlichen Unternehmen ist jeglichen Diskriminierungen entgegenzuwirken.


  • Ein beweglicher, regsamer und wendiger - also „agiler“ - öffentlicher Dienst braucht vor allem eins: gut ausgebildetes und fair bezahltes Personal, das über den eigenen Tellerrand denken und neben den eigenen Aufgaben auch das große Ganze in den Blick nehmen kann. Dafür ist es wichtig, dass digitalisierte Arbeitsabläufe nicht dazu führen, dass der Arbeitsalltag verdichtet wird, sondern Freiräume schaffen, sich den Problemen der Bürgerinnen und Bürger zuzuwenden. Zugleich schafft das die Voraussetzung, auf neue Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger „agil“ reagieren zu können. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung wird nicht gelingen, wenn die Beschäftigten als Expertinnen und Experten ihrer Arbeit nicht einbezogen werden. Zugleich besteht in der öffentlichen Verwaltung massive Abhängigkeiten bei Betriebssystemen und Programmen von einzelnen Herstellern. Um digital souverän zu werden, brauchen wir deshalb eine umfassende Open Source-Initiative - so könnten IT-Expertinnen und -Experten aus der Verwaltung unmittelbar an der Weiterentwicklung von Anwendungen mitwirken.

    Zur Steigerung der Vielfalt im Öffentlichen Dienst wollen wir ein Partizipationsgesetz, dass klare Ziele und Vorgaben für die Steigerung der Vielfalt im Öffentlichen Dienst formuliert.

Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um jungen qualifizierten Nachwuchs für eine Karriere im öffentlichen Dienst zu gewinnen und auch dauerhaft an ihn zu binden?


  • Der demografische Wandel und der damit verbundene Wettbewerb um die klügsten Köpfe in diesem Land ist eine der größten Herausforderungen für den öffentlichen Dienst in den kommenden Jahren. Diejenigen, die sich erst einmal für den öffentlichen Dienst entschieden haben, verlassen ihn in der Regel nicht so schnell. Denn wer die Vorteile des öffentlichen Dienstes selbst erlebt hat, möchte diese nicht mehr missen. Uns muss es gelingen, diese Vorteile auszubauen und bei jungen Menschen vermehrt ins Bewusstsein zu rufen. Zu nennen sind hier insbesondere der Wunsch vieler Menschen, einer sinnhaften Tätigkeit nachzugehen und ihre Fähigkeiten in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen, eine attraktive Bezahlung und Besoldung und familienfreundliche Arbeitsmodelle, die es erlauben, Zeit für Beruf und Zeit für die Familie in ein aufgabengerechtes und arbeitnehmerfreundliches Verhältnis zueinander zu stellen.


  • Der Öffentlichen Dienst muss flexibler werden, um seine Attraktivität als Arbeitgeber nicht zu verlieren. Hierfür braucht es ein modernes Dienstrecht (vgl. Antwort zu Frage 1). Insbesondere die Gewinnung von IT-Fachkräften ist eine Herausforderung, weil auch die Nachfrage der Wirtschaft hoch ist und diese Personen häufig andere Vorstellungen von ihrer Lebensplanung haben. Wir wollen uns daher für eine eigene Laufbahn für IT-Fachkräfte einsetzen ebenso wie für andere Spezialisten. Wir wollen den Wechsel zwischen der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst vereinfachen, etwa durch eine Ausweitung des Altersgeldes. Die Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst müssen mehr Flexibilität zulassen und Sabbaticals stärker ermöglicht werden. Homeoffice und mobiles Arbeiten sollen auch nach der Corona-Pandemie unkompliziert möglich sein. Die notwendige IT-Ausstattung hierfür muss bereitgestellt werden. Ein wichtiges „Plus“ des öffentlichen Dienstes ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das muss aber auch für Führungspositionen gelten; gerade im öffentlichen Dienst sollten daher Arbeitsmodelle wie geteilte Führung („Jobsharing“ und „Topsharing“) selbstverständlich werden.


  • Der Öffentliche Dienst verfügt über eigene Attraktivitätsmerkmale, bei denen es nicht nur um finanzielle Anreize geht. Public-Service-Motivation, ein weites Spektrum an Themenfeldern, Flexibilität und Leistungsbereitschaft zeichnen seine Angehörigen aus. All das wollen wir gezielt fördern. Um Anreize zu setzen, Quereinsteiger anzuziehen und junge Talente zu fördern, wollen wir nicht nur die Grundgehälter vor allem in den unteren Besoldungsstufen anheben und die Besoldungs- und Gehaltsstrukturen modernisieren, sondern auch individuell zugeschnittene und verpflichtende Weiterbildungs- und Karriereplanungen schaffen. Arbeit muss mit Leben und Familie vereinbar sein. Es geht darum, den Bedürfnissen der Beschäftigten in verschiedenen Phasen des Erwerbslebens besser gerecht zu werden. Jobs auf unterschiedlichen Hierarchieebenen müssen flexibel mit verschiedenen Wochenstunden geleistet werden können. Die Möglichkeiten von Job-Sharing sollen ausgebaut werden.


  • Der öffentliche Dienst muss für Nachwuchs noch attraktiver werden, neben den unter Frage 2 schon genannten Maßnahmen insbesondere auch dadurch, indem die Familienverträglichkeit mit entsprechenden Betreuungsangeboten erhöht wird. Auch soll statt hergebrachter Präsenzkultur die Tätigkeit im HomeOffice massiv gefördert bzw. ausgeweitet werden, wobei die teilnehmenden Beschäftigten vor Karrierenachteilen geschützt sein müssen. Vor allem Personalabteilungen und Einstellungskommissionen sollen möglichst geschlechtergerecht und vielfältig besetzt sein, um einen diskriminierungsfreien Auswahlprozess zu sichern.


  • Wir wollen gute Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst, mit guten Arbeitsbedingungen und gerechten Löhnen. So wird auch die Attraktivität der Arbeitsplätze gesteigert. Deshalb wollen wir auch, dass Personalräte ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Personalbemessung bekommen, um regelmäßige Überstunden und Leistungsverdichtung zu verhindern. Wir wollen Arbeitszeiten, die zum Leben passen, und mehr Personal statt Dauerstress. Mit unserer Investitionsoffensive von jährlich über 120 Milliarden Euro in die öffentliche Daseinsvorsorge und den Ausbau sozialer Dienstleistungen schaffen wir mehr Beschäftigung im öffentlichen Dienst. So werden in den nächsten Jahren zum Beispiel allein im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste 200 000 zusätzliche Erzieher*innen und 100 000 zusätzliche Lehrer*innen und Sozialpädog*innen gebraucht. Zudem stärken wir die Kommunen und ihre Verwaltung und bauen den ÖPNV massiv aus. Für die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen wollen wir mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten - auch auf individueller Ebene und auf für Beamt*innen. Unerlässlich aus unserer Perspektive sind beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten auch jenseits formaler Laufbahnen und Hierarchien.

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind zunehmend Gewalt ausgesetzt. Was für Lösungskonzepte und Ideen haben Sie zu diesem Thema?


  • Polizisten, Feuerwehrleute, Sanitäter und andere Einsatzkräfte stehen täglich mit ihrer Arbeit und oft auch mit ihrem Leben für unser aller Sicherheit ein. Um diejenigen besser zu schützen, die uns schützen, werden CDU und CSU die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf sechs Monate, für heimtückische Attacken auf ein Jahr Haft erhöhen und damit als Verbrechen einstufen. Wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, soll eine Strafe bis zu zehn Jahren verhängt werden können. Eine zunehmende Gewaltbereitschaft richtet sich beispielsweise auch gegen Behördenmitarbeiter in Jobcentern, Bürgerämtern und gegen andere öffentliche Bedienstete. Auch sie wollen wir besser im Dienst schützen. Dadurch stärken wir die Achtung und den Respekt vor staatlichen Behörden und ihren Mitarbeitern.

    Dringend notwendig ist hier eine umfassende Bestandsaufnahme, auf deren Grundlage eine nachhaltige Strategie gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Gewerkschaften zur Bekämpfung dieses Phänomens entwickelt und umgesetzt werden kann. Ein erster Schritt hierzu ist mit dem Beginn der umfassenden Studie des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung aus Speyer bereits getan. Hierauf gilt es aufzubauen und einen dauerhaften Prozess zur Eindämmung der Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf den Weg zu bringen.


  • Die seit Jahren zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst, insbesondere gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, ist inakzeptabel. Sie muss besser dokumentiert und statistisch genauer erfasst werden. Der Staat muss für den bestmöglichen Schutz seiner Beschäftigten sorgen. Dazu gehören neben einer angemessenen Ausstattung vorbeugende Schutzmaßnahmen wie Schulungen, die auf Konfliktsituationen vorbereiten, sowie eine schnelle und konsequente Strafverfolgung, wenn Beschäftigte angegriffen werden. Hier gibt es kein Regelungs-, sondern ein Vollzugsdefizit. Angreifer müssen mit allen verfügbaren Ressourcen ermittelt werden. Verfahrenseinstellungen sollten die Ausnahme sein. Die angegriffenen Beschäftigten dürfen wir nicht allein lassen. Für sie muss eine ausreichende Für- bzw. Nachsorge bereitstehen.


  • Es ist mit Sorge zu sehen, dass die Hemmschwelle spürbar gesunken ist, was Gewalt und Drohungen gegenüber Beschäftigen des Öffentlichen Dienstes angeht. Es gibt hier einen klaren Handlungsauftrag an die Politik. Sowohl Bund, Länder als auch Kommunen stehen in der Verantwortung, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. Neben besserer statistischer Erfassung über das Ausmaß der Probleme, müssen bedarfsorientierte Maßnahmen getroffen werden. Das können entsprechende Schulungen der Betroffenen sein in Richtung Kommunikation und Deeskalation, konkrete Handlungsleitfäden, aber auch der Einsatz von Sicherheitstechniken. Wir werden auf dieses Thema in der nächsten Legislaturperiode einen Schwerpunkt setzen.


  • Körperliche Gewalt, Bedrohungen, Beleidigungen und sonstige Straftaten gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes bei der Dienstausübung sind leider vielfache Realität. Wir GRÜNE wollen besseren Schutz sowohl durch spezifische personelle Maßnahmen (von der Polizeibegleitung für Gerichtsvollzieher, Bedienstete der Ordnungsämter und Rettungskräfte bis zum Einsatz von Schutzdiensten in Behörden) als auch, wo nötig, durch Kontrollen und technische Vorkehrungen (z.B. transparente Abgrenzungen und Alarmmöglichkeiten). Es braucht Fortbildungen, z.B. in Deeskalation, um gegen Anfeindungen besser geschützt zu sein. Spezifische neue Straftatbestände oder höhere gesetzliche Strafandrohungen hingegen schrecken erfahrungsgemäß nicht ab, es kommt vielmehr auf konsequente Strafverfolgung an. Körperliche oder psychische Gewalt (Mobbing) durch Vorgesetzte oder Kolleg*innen muss durch Antidiskriminierungs-Maßnahmen sowie ein wirksames Beschwerde-Management präventiv wie reaktiv unterbunden werden.


  • Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind für uns Ergebnis einer Vielzahl von Faktoren: Frustration über die eigene Lebenslage, Erwartungen an die "Dienstleistungsfunktion" der öffentlichen Verwaltung, die nicht realisiert werden können, soziale Desintegration und Vereinzelung. Strafverschärfungen oder der Einsatz von Sicherheitsdiensten sind für uns keine Lösung, sie sind bestenfalls Symptombekämpfung. Die Beschäftigten brauchen Schulung und Training, um in eskalierenden Situationen weiter selbstbewusst und besonnen handeln zu können, es sind Ablaufpläne und Risikoanalysen zu erstellen, Hilfe und Beratung müssen jederzeit zur Verfügung stehen. Verhütung von eskalierenden Situationen müssen Teil von betrieblichen Unfall- und Gesundheitsplänen sein. Die Personalsituation im Publikumsverkehr muss verbessert werden (s.o. Chancen Digitalisierung), Fluktuation muss vermieden werden, damit die Bürgerinnen und Bürger "ihre" festen Ansprechpartner haben.