Wahlen
Aufsichtsratswahl bei der Autobahn GmbH
Wählen! Gewinnen! Mitbestimmen! Das gilt selbstverständlich auch für die Aufsichtsratswahl bei der Autobahn GmbH. Die steht in nächster Zeit in den Betrieb an. Hier gibt es alle wichtigen Informationen:
Was ist die Aufgabe eines Aufsichtsrates?
Der Aufsichtsrat sichert die Mitbestimmung bei allen wichtigen Veränderungen im Unternehmen. Er kontrolliert und überwacht die Geschäftsführung. Er hat die Macht, gegenüber der Geschäftsführung rechtzeitig eindeutige „Stoppzeichen“ zu setzen.
Der Aufsichtsrat bestimmt, wer Geschäftsführerin oder Geschäftsführer wird. Er wacht darüber, wie das Geld der Autobahn GmbH eingesetzt wird, zum Beispiel für die im Dezember 2022 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie an die Beschäftigten.
Dies kann der Aufsichtsrat, weil er das Recht auf Informationen durch Einsichtnahme und Prüfung der Bücher hat. Er prüft und billigt den Jahresabschluss. Bei allen zustimmungspflichtigen Geschäften muss die Geschäftsführung die Zustimmung des Aufsichtsrates einholen.
Was bringt den einzelnen Arbeitnehmenden die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder?
Dass der Aufsichtsrat mächtig ist, wurde gerade skizziert. Also ist es wichtig, dass die Arbeitnehmenden dort gut und machtvoll vertreten sind. Bei der Aufsichtsratsarbeit geht es darum, im Unternehmen bei der Erarbeitung und Realisierung von Unternehmenszielen mitzuwirken. Der dbb will, dass das im Sinne der Beschäftigten geschieht.
Der Aufsichtsrat kontrolliert dabei die Geschäftsführung der Autobahn! Bei der Autobahn GmbH ist dieser paritätisch mit insgesamt zwanzig Mitgliedern besetzt. Das bedeutet, dass es zehn Arbeitnehmervertreter/-innen gibt, die die Interessen der Beschäftigten im Aufsichtsrat vertreten!
Letztlich stehen diese Aufsichtsratsmitglieder auf Arbeitnehmerseite dafür ein, dass die Interessen der Beschäftigten vertreten werden.
Wie wird der Aufsichtsrat gewählt?
Die Aufsichtsratswahl wird als Delegiertenwahl durchgeführt. Hierzu wird ein Hauptwahlvorstand und mehrere Betriebswahlvorstände bestellt. Der Wahlvorstand organisiert und leitet die Durchführung der Aufsichtsratswahl.
Bei der Delegiertenwahl können die Wahlberechtigten eines Betriebs Wahlvorschläge für die Delegiertenwahl machen. Jeder Wahlvorschlag für Delegierte der Arbeitnehmenden muss hierbei jeweils von fünf Prozent oder 50 der wahlberechtigten Arbeitnehmenden unterzeichnet sein.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Delegierten bei der Autobahn GmbH des Bundes betrifft die zehn Arbeitnehmervertreter/innen! Diese zehn Vertreter setzten sich aus sechs Arbeitnehmervertreter/innen, eine/n leitende/n Angestellte/n und drei Vertreter/ innen der Gewerkschaften zusammen.
Die Wahl dieser zehn Arbeitnehmervertreter/innen ist wesentlich für die Wahrung der Interessen der Beschäftigten.
Die Beschäftigten wählen vor Ort in ihrem Betrieb Delegierte, die dann in einer Wahlversammlung in Berlin die Aufsichtsratsmitglieder für die Arbeitnehmenden wählen. Deshalb gilt:
Wählen! Gewinnen! Mitbestimmen! Jede Stimme ist wichtig!