Kündigung nach ehrenrührigen Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen

Stellt ein Arbeitnehmer ehrenrührige Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen auf, kann dies zu einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Februar 2014, Aktenzeichen 19 Sa 322/13).

Der Fall

Die Klägerin wurde von dem beklagten Landkreis in einer Stadtkämmerei als Sekretärin beschäftigt. Sie erhob vor allem gegen die Kämmerin, aber auch gegen weitere Kollegen schwere Vorwürfe, es sei unter anderem zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen während des Dienstes gekommen. Der Landkreis kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Hiergegen ging die Klägerin gerichtlich vor.

Die Entscheidung

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung für berechtigt gehalten und die Kündigungsschutzklage der Klägerin abgewiesen. Die Klägerin habe ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt und hierdurch ihre arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt. Auch wenn die Arbeitsabläufe in der Stadtkämmerei teilweise zu beanstanden gewesen seien, rechtfertige oder entschuldige dies die ehrenrührigen Behauptungen der Klägerin nicht. Dem Landkreis sei es daher nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen.

Das Fazit

Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten oder Arbeitskollegen berechtigen grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung auch ohne Abmahnung. Grobe Beleidigungen können sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Eine andere Bewertung könnte unter Umständen vorzunehmen sein, wenn die Äußerungen in einer verbalen Auseinandersetzung gefallen sind und/oder der Mitarbeiter hierzu gereizt wurde. Durch ehrverletzende Äußerungen kann der Betriebsfrieden nachhaltig gestört werden. Jeder sollte sich daher gut überlegen, ob und welche Gerüchte er/sie in die Welt setzt und verbreitet. Das kann im schlimmsten Fall den Job kosten.

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