• Einkommensverbesserung

Wichtiges zur Besoldung kompakt

Aktuelle Besoldungsanpassung in Hessen

Die Anpassung ist ab 1. August 2023 gültig. Was Betroffene jetzt wissen müssen.

Beamtinnen & Beamte

Mit dem im Dezember 2021 veröffentlichtem Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 wurde die Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Anwärtergrundbeträge in zwei Schritten zum 1. August 2022 um 2,2 Prozent und zum 1. August 2023 um weitere 1,89 Prozent erhöht.

Auf Grundlage der für die Bemessung der ausreichenden Alimentation erforderlichen und bereits gesicherten Datengrundlage hat das Land Hessen mit dem Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 von Februar 2023 erste Maßnahmen zur Behebung des bestehenden Alimentationsdefizits vorgenommen. In zwei zusätzlichen Schritten wurden/werden zur Besoldungsanpassung in den Jahren 2022 und 2023 die Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2023 und zum 1. Januar 2024 jeweils linear um 3 Prozent erhöht.

 

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