Landesverwaltung Brandenburg
Attraktivitätsgespräche - Einigung erzielt!
Der dbb konnte gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften ein umfassendes Paket zur Erhöhung der Attraktivität der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Landesverwaltung schnüren.
Eckpunkte der Einigung
„So wurden unter anderem im Bereich der Polizei, der Lehrkräfte und der Steuerverwaltung viele dringend notwendige Verbesserungen erreicht. Auch für die Weiterentwicklung des TV Umbau II und die Modernisierung der Verwaltung des Landes Brandenburg wurden zukünftige wichtige Weichen gestellt. Das ist ein wirklich gutes Ergebnis, das sich sehen lassen kann!“, betonte Detlef Daubitz, Verhandlungsführer des dbb. Das umfangreiche Maßnahmenpaket sieht unter anderem vor:
- Zusage, das Tarifergebnis 2023 für den öffentlichen Dienst der Länder zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen
- Anhebung des Eingangsamtes für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst von Besoldungsgruppe A6 nach A7
- Erhöhung der Polizeizulage, Außendienstzulage Steuerverwaltung etc.
- Ausgleichszahlung für Lehrkräfte für freiwillige Zusatzstunden über ihre Pflichtstundenzahl hinaus
- Einführung einer Personalgewinnungs- und Personalbindungszulage
- Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze (befristet)
Diese und viele weitere Maßnahmen sind der gemeinsamen Pressemitteilung der Landesregierung und der beteiligten Gewerkschaften in der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Wie geht es weiter
Wir bleiben mit der Landesregierung auch weiterhin im Gespräch. Denn es wurde zwischen den Verhandlungsparteien vereinbart, den Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg (TV Umbau II) zu evaluieren. Im Fokus des zu erstellenden Gutachtens wird stehen, ob und inwieweit der TV Umbau II weiterentwickelt werden muss, um den Veränderungen der Arbeitswelt durch die Digitalisierung Rechnung zu tragen. Ende 2024 sollen die Ergebnisse vorliegen. Zudem wurde vereinbart, das Zulagenwesen in der nächsten Legislaturperiode zu überarbeiten und zu vereinheitlichen. Das schließt eine Prüfung der Ruhegehaltsfähigkeit und der Dynamisierung von Zulagen ein.