Berlin

Besoldung und Versorgung: Inflationsausgleichsprämie beschlossen

Am 22. Februar 2024 hat das Abgeordnetenhaus das Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise beschlossen. Der Hauptausschuss hatte bereits zuge-stimmt. Damit wird die Sonderzahlungsregelung des Tarifabschlusses für die Landesbediens-teten vom 9. Dezember 2023 auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänge-rinnen und -empfänger übertragen.

dbb aktuell

Anders als die einmalige Corona-Sonderzahlung, die 2022 den aktiv Beschäftigten für ihren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie gewährt wurde, wird die steuerfrei gewährte Verbraucherpreise-Sonderzahlung auch Versorgungsempfängerinnen und -empfängern prozentual entsprechend ihrem individuellen Versorgungssatz ausgezahlt.

Im Einzelnen erhalten Beamtinnen und Beamte rückwirkend für den Monat Dezember 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1800 Euro. Für Empfänger von Anwärterbezügen, Unterhaltsbeihilfen oder Unterhaltsgeld werden 1000 Euro ausgezahlt. Bei Teilzeitkräften bemisst sich die Sonderzahlung am Teilzeitumfang. Für den Zeitraum Januar bis Oktober 2024 erhalten Beamtinnen und Beamte monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro, Anwärter werden 50 Euro ausgezahlt. Teilzeitkräfte erhalten den Betrag wiederum ihrem Beschäftigungsumfang entsprechend. Ausgenommen von der Prämie sind Senatsmitglieder und Beamte/innen ab der Besoldungsgruppe B7 mit mehr als 10.000 Euro Grundvergütung monatlich.

Ein weiterer Gesetzentwurf für eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung wird nach Angaben von Finanzsenator Stefan Evers voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2024 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

In einem Schreiben an den dbb berlin verweist der Senator außerdem auf die beabsichtigte Angleichung an das Bundesgrundniveau auf den Koalitionsvertrag: „Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben.“ Und weiter: „Diese Vorgabe wird selbstverständlich und auch unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation aufgestellten Parameter im Rahmen der anstehenden Besoldungs- und Versorgungsanpassung berücksichtigt werden.“ Welche konkreten Maßnahmen zur Angleichung an das Bundesgrundniveau im Einzelnen ergriffen werden, werde derzeit geprüft.

 

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