Berlin
dbb berlin wird Senatsentwürfe zur Besoldungsanpassung und Erhöhung der Lebensarbeitszeit genau prüfen
Die beiden Gesetzentwürfe des Berliner Senats befassen sich zum einen mit der Besoldungsan-passung (2024 -2026) und zum anderen mit einer geplanten Anhebung der Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Land Berlin.
„Wir begrüßen, dass der Senat den Tarifvertrag (TV-L) 1:1 für die Beamtinnen und Beamten übernehmen möchte“, äußerte sich dbb Landeschef Frank Becker am 22. Mai 2024 zu den vorgesehenen Besoldungsmaßnahmen. Auch die ersten Schritte in Richtung Angleichung der Berliner Besoldung an die Bundesbesoldung werden vom dbb berlin grundsätzlich positiv gesehen. Nach den ersten Angleichungsschritten müssten allerdings zuverlässig weitere folgen. „Dann fehlt aber immer noch ein Reparaturgesetz für die A. Erst wenn auch diese Hausaufgabe erledigt ist, darf uns der Senat auch mit der Anhebung der Lebensarbeitszeit kommen“, stellte Becker klar und kündigte eine sehr genaue Überprüfung beider Senatsvorlagen durch seine Organisation an.
Konkret sieht der Besoldungsgesetzentwurf zum 1. November 2024 einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro vor. Zum 1. Februar 2025 soll es 5,5 Prozent aus dem Tarifergebnis zuzüglich einer „ersten Rate“ zur Angleichung an die Bundesbesoldung in Höhe von 0,76 Prozent geben. Im Januar 2026 folgt mit weiteren 0,76 Prozent eine „zweite Rate“ zur Angleichung an die Besoldungserhöhung. Fehlen also noch mindestens 0,39 Prozent Anhebung, wenn man davon ausgeht, dass der Unterschied zur Bundesbesoldung derzeit 1,91 Prozent beträgt.
Nach dem Gesetzentwurf zur Anhebung der Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte soll das Pensionseintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Ab 2026 soll sie in acht Schritten steigen. Ausgenommen von der Erhöhung bleiben die Vollzugs- und Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Justiz.