Schleswig-Holstein
dbb Landesvorstand befasst sich mit Beihilfe
Die Beihilfe ist als hochwertige Fürsorgeleitung zugunsten der Beamtinnen und Beamten konzipiert, die mit der ausgeprägten Treuepflicht dieser Statusgruppe korrespondiert. Doch es gibt Situationen und Entwicklungen, die ein ausgewogenes Verhältnis ins Wanken geraten lassen. Der dbb Landesvorstand führt zwei aktuelle Beispiele an.
Geradezu unfassbar sind in der Praxis auftretende Probleme, wenn Beihilfeberechtigte an Blutkrebs erkranken, teilte der dbb Landesbund am 13. November 2024 mit. Die dringend erforderliche Suche nach geeigneten Stammzellenspenden sei nämlich in Schleswig-Holstein nicht eindeutig beihilfefähig. Betroffene seien darauf angewiesen, dass von einer Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht wird. Aus dbb-Sicht dürfe es keine Zweifel geben, dass in einer solchen belastenden und lebensbedrohlichen Situation die notwendigen Maßnahmen finanziell abgesichert sind. Deshalb sei eine Korrektur der Beihilferegelungen unerlässlich, zumal gesetzlich Krankenversicherte diesen Hürden grundsätzlich nicht ausgesetzt sind.
Der dbb Landesvorstand nahm diese Thematik auch zum Anlass, auf die Bedeutung von Stammzellenspenden hinzuweisen, die für alle an Blutkrebs Erkrankten lebenswichtig sind. Der Appell des Gremiums: „Registrieren Sie sich bei der DKMS als Spenderin oder Spender! Damit erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass für Patientinnen und Patienten passende Stammzellen gefunden werden.“
Sorgen bereitet dem dbb sh auch das Vorhaben der Landesregierung, zum Zweck von Haushaltseinsparungen 6,6 Millionen Euro bei der Beihilfe einzusparen, indem der Selbstbehalt erhöht wird. Das wäre nach Überzeugung des dbb nicht nur ein falsches Signal, sondern eine erneut rechtlich bedenkliche Maßnahme zum Nachteil der Beamtinnen und Beamten. Der dbb sh hat deshalb den Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages eine entsprechende Stellungnahme zukommen lassen und fordert, im Zuge der Haushaltsberatungen davon abzusehen. In der Stellungnahme zum Haushaltsbegleitgesetz wird darüber hinaus unter anderem auf die ebenfalls kritikwürdige Aussetzung der Zuführungen zum Versorgungsfonds eingegangen.