• Prof. Dr. Udo Di Fabio, Bundesverfassungsrichter a.D.

dbb Jahrestagung 2023

Di Fabio: „Öffentlicher Dienst ist Grundelement der Demokratie“

Prof. Dr. Udo Di Fabio, Bundesverfassungsrichter a.D., hat ein Plädoyer für den öffentlichen Dienst als Stabilisator für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gehalten.

dbb Jahrestagung 2023

Der Verfassungsrechtler skizzierte in seiner Keynote den Zusammenhang von Daseinsvorsorge und Vertrauen in staatliche Institutionen. So erlahme die öffentliche Aufmerksamkeit zum Beispiel regelmäßig, nachdem Gesetze beschlossen seien. Um deren Vollzug werde sich danach kaum noch gekümmert. „Dabei haben Verwaltungsdienstleistungen eine ganz elementare Bedeutung für das Ansehen des Staates. Funktionieren Verwaltungen nämlich für längere Zeit nicht richtig, erodiert das Vertrauen der Bevölkerung in Rechtsstaat und Demokratie.“ Daher sei der öffentliche Dienst ein „Grundelement der Demokratie und eine Forderung des Sozialstaatsprinzips.“ Das werde besonders dort deutlich, wo Defizite entstünden. Zum Beispiel, wenn die öffentliche Sicherheit nicht mehr flächendeckend gewährleistet werden könne. „Davon sind zuerst die sozial Schwächeren betroffen. Aber der Rechtstaat hat das Verfassungsversprechen einzulösen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Dies kann er nur einlösen, indem er Sicherheit für alle gewährt.“

Aktuell sei in Deutschland die Tendenz  zu beobachten, dass der öffentliche Dienst durch überbordende Gesetzgebung überfordert sei, so Di Fabio weiter. Im Gegenzug müsse daher sichergestellt werden, dass „Personal, Mittel und Besoldung passen, damit Dienstherrn und Arbeitgeber ihre Beschäftigten motivieren können, für den Gesetzesvollzug zuständig zu sein“. Unter diesem Gesichtspunkt sieht auch Di Fabio die Personaldecke derzeit als zu dünn an. „Und schauen wir auf die Demografie, stehen uns die Engpässe sogar noch bevor.“ Da der öffentliche Dienst beim Kampf um Nachwuchskräfte nicht mit der Wirtschaft Schritt halten könne, sei es unausweichlich, dass der Staat die Aufgaben seines „stabilisierenden Elements öffentlicher Dienst“ so zuschneide, dass Gesetze auch umgesetzt werden können.

Außerdem könne der öffentliche Dienst seine Attraktivität für Nachwuchskräfte steigern, erklärte der Bundesverfassungsrichter a.D., indem er das Ethos, das viele junge Menschen bewege, für den Staat zu arbeiten, auch entsprechend wertschätze: „Die Überzeugung, etwas Wichtiges für die Gesellschaft zu tun, ist ein starker Antrieb. Das müsse sich aber auch in einer schnellen Rechtsprechung bei Gewaltdelikten gegen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes widerspiegeln, denn letztlich sei jeder Angriff auf die Beschäftigten ein Angriff auf die demokratische Kultur.

Insgesamt habe sich die Bundesrepublik zu sehr an das „tragende Fundament öffentlicher Dienst“ gewöhnt, ohne von Zeit zu Zeit auf Bruchstellen zu achten. „Wir haben zu viel Vertrauen in eine scheinbar ewig funktionierende Infrastruktur entwickelt, zu wenig investiert und sich verändernde Rahmenbedingungen ignoriert.“ Eine Diagnose, die auch Verwaltungsdienstleistungen und Verfahren umfasse. Soll am Ende nicht aus vielen kleinen Krisen eine große Staatskrise werden, müsse die Politik wieder stärker in den Fokus nehmen, „dass der öffentliche Dienst die verfassungsrechtliche Grundlage für das öffentliche Gemeinwesen bildet und gleichzeitig eine Garantie für entsprechende Infrastrukturen und Dienstleistungen gewährt.“

 

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