ZfPR: Personalvertretungsrecht aktuell
Digitale Sitzungen, Homeoffice, überlange Gerichtsverfahren, Aufgabenverteilung im Personalrat
Wie gewohnt geht es auch in der gerade erschienenen Ausgabe 4/2024 der Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) um aktuelle Probleme der Personalratsarbeit.
Wie gewohnt geht es auch in der gerade erschienenen Ausgabe 4/2024 der Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) um aktuelle Probleme der Personalratsarbeit. Bedarf es eines sachlichen Grundes für die Durchführung der Personalratssitzung als Videokonferenz? Ist ein Personalratsmitglied wegen Arbeit im Homeoffice an der Sitzungsteilnahme verhindert? Diese und weitere Themen werden in Beiträgen renommierter Autoren in Aufsätzen und Anmerkungen zu aktuellen Gerichtsentscheidungen erläutert.
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Aus dem Gesetzeswortlaut lässt sich nicht eindeutig entnehmen, ob es für die Abweichung von dem als Regelfall vorgesehenen Präsenzformat eines sachlichen Grundes bedarf. Das VG Hannover – Beschluss vom 4. April 2024 – 16 B 685/24 – sagt nein. Stefan Sommer hält in seiner Anmerkung mit beachtlichen Argumenten dagegen.
Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers sind auch ein Thema für den Personalrat. Das OVG Berlin-Brandenburg hat am 4. Juni 2024 – OVG 4 S 14/24 – über den Anspruch auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst einerseits und den Eintritt der Zustimmungsfiktion bei Vorbehalt der Personalratszustimmung entschieden. In seiner Anmerkung zeigt Stefan A. Kascherus die Ansatzpunkte für den Personalrat auf, wenn bei Bewerbern oder Bestandspersonal solche Zweifel bestehen, und legt dar, dass auch der Personalrat seinen Beitrag zum Schutz der Verfassung leisten kann und muss.
In der Entscheidung des BVerwG vom 23. Mai 2024 – 5 C 5.23 – geht es um die immer wieder Frust bei den Personalvertretungen hervorrufende überlange Dauer personalvertretungsrechtlicher Beschlussverfahren – jedenfalls mittelbar über den Aspekt der Kostentragung, wenn der Personalrat gerichtlich feststellen lassen will, dass das Verfahren unangemessen lange gedauert hat. Dr. Magnus Bergmann und Stefan Teichert erläutern die Konsequenzen dieser Entscheidung für die Praxis.
Das OVG Nordrhein-Westfalen hält den von der Rechtsprechung allgemein geprägten Maßnahmebegriff auch für Maßnahmen „vorbereitender und präventiver Art“ nach LPVG NW für einschlägig. Darauf aufbauend stellt es in seinem Beschluss vom 22. Mai 2024 – 34 A 876/23.PVL – fest, dass die Bestellung eines Leistungsverzeichnisses für die Erbringung von Reinigungsarbeiten in Diensträumen durch eine Fremdfirma nicht mitbestimmungspflichtig ist.
In der Rubrik „Aufsätze und Berichte“ geht es im zweiten Teil des Aufsatzes von Dr. Arnim Ramm um „Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung im Personalrat“. Der Autor vermittelt nicht nur einen umfassenden Überblick, sondern geht an entscheidender Stelle ins Detail und gibt Personalvertretungen wichtige Hinweise für ihre Arbeit.
Die in dem Titel seines Beitrags „Anspruch einer Personalvertretung auf Feststellung der unangemessenen Dauer eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens nach § 198 GVG?“ gestellte Frage beantwortet Prof. Dr. Ulrich Widmaier mit einem klaren Ja. Die Gründe hierfür legt er in seinem Aufsatz detailliert dar.
„Aktuelle soldatenrechtliche Entwicklungen im BPersVG und SGB“ sind Gegenstand des Beitrags von Dr. Andreas Gronimus. Der Autor hat, nahtlos anknüpfend an den zuletzt in der ZfPR erschienenen Aufsatz (Aktuelle Rechtsprechung des BVerwG zu soldatenrechtlichen Streitigkeiten aus BPersVG und SBG, ZfPR 2020, 125), die wichtigsten Entscheidungen von Herbst 2019 bis 2022 zusammengetragen und eingeordnet.
Digitale Personalratssitzungen und Arbeiten im Homeoffice sind längst gelebte und beliebte Praxis. In der Rubrik „Fragen aus der Praxis – Antworten für die Praxis“ beschäftigt sich Susanne Süllwold mit der noch nicht abschließend geklärten Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Personalratsmitglied, das im Homeoffice arbeitet, an der Teilnahme an Personalratssitzungen verhindert und daher ein Ersatzmitglied zu laden ist.
Die Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) erscheint viermal jährlich in Heftform und elfmal jährlich als elektronischer Rechtsprechungsdienst (ZfPR online). Die Zeitschrift konzentriert sich auf das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern und vermittelt einen umfassenden Überblick über das Rechtsgebiet. Informationen für Schwerbehindertenvertretungen runden das Portfolio ab.
Erst der – im Preis inbegriffene – Bezug auch der ZfPR online macht das ZfPR-Informationspaket komplett. Wer die ZfPR print bezieht, darf daher die Anmeldung zur „ZfPR online“ nicht vergessen. Monatlich aktuell wird hier die Rechtsprechung zum Bundes- und Landespersonalvertretungsrecht wiedergegeben und kommentiert.
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