ZfPR: Informationen für Personalratsmitglieder in Bund und Ländern
Digitalisierungsausschuss: Eine Blaupause für andere Personalvertretungsgesetze?
Die Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) und die ZfPR online informieren über das, was Beschäftigte, Personalvertretungen und Dienststellen bewegt.
Ende 2024 wurde ein neues PersVG Rheinland-Pfalz verabschiedet. Thorsten Renninger stellt in seinem Beitrag „Die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz“ das Gesetz vor, mit dem insbesondere der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt Rechnung getragen werden sollte. Besonderes Augenmerk verdient vor allem der als Instrument projektbegleitender Mitbestimmung neu eingeführte Digitalisierungsausschuss.
Dass die Schwerbehindertenvertretung zwar nicht als Kollektivorgan angelegt, aber dennoch „Teamwork“ ist, zeigen Prof. Dr. Wolfhard Kohte und Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl in ihrem Aufsatz „Die Rolle der Stellvertretung in der SBV“ auf. Das stellvertretende Mitglied spielt bei der Vertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in Dienststelle und Betrieb längst nicht mehr nur eine Nebenrolle.
Freistellungen werden vielfach aufgrund gesetzlicher Vermutung eines entsprechenden Bedarfs nach der sog. Freistellungsstaffel des § 52 Abs. 2 BPersVG vergeben. Ist die Staffel nicht anwendbar (z.B. in kleinen Dienststellen), muss die Personalvertretung die Erforderlichkeit detailliert begründen und ggf. gegenüber der Dienststelle durchsetzen. Juliane Richter erörtert „Handlungsoptionen des Personalrats in speziellen Konstellationen bei Freistellungsanträgen“.
Wie jedes Jahr hat Dr. Thomas Wurm die große Anzahl von Gerichtsentscheidungen zu TVöD und TV-L gesichtet. Die wichtigsten stellt er mit einordnenden Worten in seinem Beitrag „TVöD/TV-L vor Gericht – Überblick über die neuere Rechtsprechung zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes“ vor.
Im Rechtsprechungsteil der ZfPR geht es im Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 1.11.2024 – 60 PV 2/24 – um die Reichweite der Neutralitätspflicht der Dienststelle bei Personalratswahlen, hier speziell in Bezug auf die Nutzung des dienstlichen E-Mail-Systems für Wahlwerbung einer Gewerkschaftsliste. Prof. Dr. Peter Wedde wirft in seiner Anmerkung die grundsätzliche Frage auf, ob die Verweigerung der Verwendung vorhandener E-Mail-Systeme in einer digitalen Arbeitswelt noch zulässig oder bereits als Verstoß gegen das Behinderungsverbot einzuordnen ist.
Das BAG hat am 16.7.2024 – 1 ABR 16/23 – bei Mithörmöglichkeit des Arbeitgebers ein Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte bei Einführung und Nutzung eines Headset-Systems bejaht, ohne dass es einer Aufzeichnung oder Speicherung bedarf. Prof. Dr. Thomas Spitzlei geht in seiner Anmerkung der Frage nach, ob auch Personalvertretungen diese – im Vergleich mit der des BVerwG zu § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG (und den gleichlautenden Bestimmungen der LPersVG) großzügigere – Rechtsprechung des BAG für sich in Anspruch nehmen dürfen.
Zur ZfPR
Die Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) erscheint viermal jährlich in Heftform und elfmal jährlich als elektronischer Rechtsprechungsdienst (ZfPR online). Die Zeitschrift konzentriert sich auf das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern und vermittelt einen umfassenden Überblick über das Rechtsgebiet.
Wer die ZfPR bezieht, darf die Anmeldung zur „ZfPR online“ nicht vergessen. Monatlich aktuell wird hier die Rechtsprechung zum Bundes- und Landespersonalvertretungsrecht wiedergegeben und kommentiert. Erst der Bezug auch der ZfPR online macht das Informationspaket komplett.