Flughafen Frankfurt FraGround
Einigung auf verbesserten Notlagentarifvertrag
Der dbb und der Arbeitgeber FraGround, eine Tochtergesellschaft der Fraport AG am Flughafen Frankfurt im Bereich Bodenverkehrsdienste, haben sich auf einen Notlagentarifvertrag zur Sicherung der Arbeitsplätze geeinigt. Grund für den Abschluss des Tarifvertrags ist der deutliche Rückgang der Fluggastzahlen aufgrund der Corona-Pandemie.
Zuvor hatte der dbb bereits einen Notlagentarifvertrag für Fraport und die anderen Flughafenbetreiber im kommunalen Bereich abgeschlossen. Die Tarifeinigung für FraGround berücksichtigt die besonderen tariflichen Bedingungen bei FraGround und sieht deshalb weniger Abweichungen von den geltenden Tarifverträgen vor als im TVöD-Bereich.
Ein zentraler Bestandteil des Notlagentarifvertrags ist auch bei FraGround die Sicherung der Arbeitsplätze. Betriebsbedingte Beendigungs- und Änderungskündigungen sind für die gesamte Laufzeit ausgeschlossen. Der Tarifvertrag endet spätestens am 31. Dezember 2023 ohne Nachwirkung. Sobald sich die Fluggastzahlen deutlich positiv entwickeln, können die Notlagenregelungen außerdem vorzeitig gekündigt werden.
Entgelterhöhungen
Die Tarifparteien haben die folgenden Entgelterhöhungen vereinbart:
- ab 1. Oktober 2022: plus 1,4 %, mindestens 0,29 Euro pro Stunde
- ab 1. April 2023: plus weitere 1,8 %
- spätestens ab 1. Oktober 2023 gilt wieder die volle Entgelttabelle ohne Anwendung des Notlagentarifvertrags
Die Erhöhungen werden vorgezogen, wenn bestimmte Werte bei den Fluggastzahlen erreicht werden.
Corona-Sonderzahlungen für 2020 und 2021
Ein weiterer Bestandteil der Einigung sind steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlungen. Die Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2020 zwischen 700 und 800 Euro wurde schon im Dezember ausgezahlt. Zusätzlich haben wir eine Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2021 in Höhe von 250 Euro vereinbart, die im Mai 2021 ausgezahlt wird.
Weitere Bestandteile des Tarifvertrags sind unter anderem:
- Aussetzen des Leistungsentgelts in den Jahren 2021, 2022 und 2023
- Kurzarbeit soll so lange genutzt werden, wie es rechtlich möglich ist; die betrieblich vereinbarte Aufstockung bleibt unverändert
Hintergrund
Vor dem Hintergrund der stark eingebrochenen Verkehrszahlen aufgrund der Corona-Pandemie hatten die kommunalen Arbeitgeber die Gewerkschaften zu Verhandlungen über einen Notlagentarifvertrag für Flughäfen im Rahmen der Einkommensrunde 2020 mit Bund und Kommunen aufgefordert. Eine Einigung auf einen Tarifvertragstext ist im März 2021 erfolgt. Im Rahmen dieses Tarifvertrags haben sich die Tarifparteien darauf verständigt, bei FraGround und anderen Tochtergesellschaften der Flughafenbetreiber Tarifverhandlungen über Notlagentarifverträge zu unterstützen, die die Beschäftigten auch dort absichern und die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen.