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Abschluss des Schlichtungsverfahrens

Fakten aus der Schlichtung mit Bund und Kommunen

Am 28. März 2025 wurde die Schlichtung in der Einkommensrunde 2025 mit Bund und Kommunen beendet. Die Schlichter haben eine Einigungsempfehlung abgegeben.

Einkommensrunde 2025

Die gemeinsame Schlichtungskommission von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite hat mehrheitlich zugestimmt. Einen ersten Überblick über die Empfehlung bieten wir mit diesem Flugblatt. Weitere Details erklären wir in einem Rundschreiben vom 28. März 2025. Am 5. April 2025 wird in Potsdam die Bundestarifkommission darüber entscheiden, ob aus dem Schlichterspruch ein Tarifvertrag wird.

Welche Entgelterhöhungen werden empfohlen?

Die Tabellenentgelte sollen in zwei Schritten steigen:

  • ab dem 1. April 2025 um 3 %, mindestens aber 110 Euro
  • ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %

Wird eine soziale Komponente empfohlen?

Die Einigungsempfehlung enthält einen Mindestbetrag in Höhe von 110 Euro im ersten Erhöhungsschritt als soziale Komponente. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in den allgemeinen Tabellen in den gesamten Entgeltgruppen 1 bis 5 sowie in Entgeltgruppe 6 bis zur Stufe 5, in Entgeltgruppe 7 bis zur Stufe 4, in Entgeltgruppe 8 bis zur Stufe 3, in Entgeltgruppe 9a bis zur Stufe 2 und in Entgeltgruppe 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt prozentuale Erhöhungen von bis zu 4,67 % zustande.

Was ist für Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten vorgesehen?

Die Vergütung der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten soll ebenfalls in zwei Schritten ansteigen: ab dem 1. April 2025 um 75 Euro ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro Die Auszubildenden und dual Studierenden sollen bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen werden, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.

Soll es Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten geben?

Zusätzlicher freier Tag für alle
Ab dem Jahr 2027 soll es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten geben.

Jahressonderzahlung und Umwandlungstage
Die Jahressonderzahlung soll ab 2026 erhöht werden:

Bund:

  • EG 1 bis 8: von 90 auf 95 %
  • EG 9a bis 12: von 80 auf 90 %
  • EG 13 bis 15: von 60 auf 75 %

VKA:

  • 85 % in allen EG
  • 90 % in den EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B

Es soll die Möglichkeit geben, diese (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Für den Bereich der Besonderen Teile Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 90 % erhöht werden.

Schicht- und Wechselschichtzulagen
Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll zum gleichen Zeitpunkt von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.

Welche Instrumente der Arbeitszeitsouveränität sind vorgesehen?

Arbeitszeitkonto
Auf betrieblicher Ebene soll durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden können. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.

Gleitzeit
Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden werden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.

Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen
Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt:

  • in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 %
  • in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 % des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe

Welche Laufzeit der Regelungen wird vorgeschlagen?

Die Empfehlung beinhaltet eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. März 2027.

Welche weiteren Regelungen enthält die Schlichtungsempfehlung?

Im Bereich Rettungsdienst erfolgt eine Absenkung der Wochenarbeitszeit von 48 auf 46 Stunden ab dem 1. Januar 2026 und auf 44 Stunden ab dem 1. Januar 2027. Des Weiteren wird die Möglichkeit von 24-Stunden-Diensten mit maximal neun Stunden Vollarbeit festgeschrieben.
Im Bereich des Bundes wird die bisher nur für das Tarifgebiet West geltende Kündigungsschutzregelung für Beschäftigte über 40 mit einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt. Für die Mitglieder der VKA enthält die Einigungsempfehlung hingegen keine Angleichung.
Für den Bereich der Hebammen soll die Eckeingruppierung künftig in die Entgeltgruppe P 11 erfolgen.

 

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