Thüringen

Erreicht: digitales Zugangsrecht für Spitzenverbände und Gewerkschaften

Der Thüringer Beamtenbund (tbb) hat ein einheitliches digitales Zugangsrecht für Spitzenverbände und Gewerkschaften in den Ministerien, Landesbehörden, Gerichten in Thüringen im Jahr 2024 erwirkt.

Seit der Einführung des Gesetzes über den Zugang zu digitalen Informationen für Verbände (VIG) am 1. Januar 2022 in Deutschland forderte der tbb die Einrichtung eines flächendeckenden Bereichs im Intranet des Freistaates Thüringens zur Verlinkung mit gewerkschaftlichen Internetseiten. Dabei war die Frage nach der Umsetzung die größte Herausforderung auf der Seite des Dienstherrn.

Der tbb hält fest: Arbeitnehmer- und Beschäftigteninteressen zu vertreten, setzt Kommunikation voraus. Dies sind im Grunde Selbstverständlichkeiten, die sich aus dem Grundgesetz ergeben. Die Ausgestaltung der Mitgliederwerbung und -information ist Teil der von Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützten Betätigungsfreiheit und muss von den Arbeitgebenden geduldet werden. Das „Schwarze Brett“ als Informationsmedium hat ausgedient. Zugangsmöglichkeiten zu den Beschäftigten sind als koalitionsspezifisch und daher dem Schutz des Grundgesetzes unterfallend.

 

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