Flughafen Frankfurt-Hahn: Verhandlungskommission beschließt Forderungen
Zum 31. Dezember 2016 laufen die Tarifverträge über Entgelt und Erholungsbeihilfe und die diesbezügliche Friedenspflicht aus. Der dbb hat die Geschäftsführung des Flughafens Hahn deshalb aufgefordert, in Tarifverhandlungen einzutreten.
Forderungen des dbb
Die Verhandlungskommission des dbb hat ihre Forderungen diskutiert und beschlossen:
- Entgelterhöhung um 4,8 Prozent ab dem 1. Januar 2017
- Verlängerung des Tarifvertrags zur Gewährung einer Erholungsbeihilfe
- Wiederinkraftsetzen des Tarifvertrags über eine leistungsbezogene Bezahlung
- Laufzeit der oben genannten Regelungen bis zum 31. Dezember 2017
- Abschluss einer Regelung zur Altersteilzeit
Die Beschäftigten haben beim letzten Tarifabschluss und auch in der Zeit davor Maß gehalten, berechtigte Forderungen zurückgestellt und ihren Beitrag zur Lösung der schwierigen Situation am Flughafen Hahn geliefert. Dass es hier bisher immer noch keine Klarheit gibt, ist nicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzulasten. Deshalb will der dbb jetzt klarstellen: In gutes Personal muss investiert werden, egal wie die Eigentumsverhältnisse am Flughafen zukünftig aussehen werden.
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Hintergrund
Im Mai 2016 hatten sich die Tarifvertragsparteien unter anderem auf eine Entgelterhöhung um 0,5 Prozent ab dem 1. Januar 2016, eine Einmalzahlung von 120 Euro und eine Erholungsbeihilfe für das Jahr 2016 geeinigt. Diese Tarifverträge enden zum 31. Dezember 2016. Die Regelung zur leistungsbezogenen Bezahlung ist vom Arbeitgeber gekündigt, wirkt aber nach.
Die Gewerkschaften und der Arbeitgeber hatten vereinbart, noch in diesem Jahr über die genannten Themen sowie über eine Altersteilzeitregelung weiter zu verhandeln.