Flughafenfeuerwehr Stuttgart: Erstes Gespräch über Änderungsbedarf
Am 13. März 2017 haben sich Vertreter des dbb und der komba gewerkschaft mit der Geschäftsführung des Flughafens Stuttgart zu einem Gespräch getroffen. Inhalt des ausführlichen Austauschs waren die Arbeitsbedingungen des Feuerwehr- und Sanitätspersonals am Flughafen Stuttgart und aktuelle Entwicklungen bei der Flughafenfeuerwehr und in deren regionalem Umfeld.
Sitzung von Vertretern der Mitarbeiter
Im Vorfeld des Gesprächs mit der Arbeitgeberseite haben sich Vertreter der Mitarbeiter, die in der komba gewerkschaft organisiert sind, zu einer Sitzung getroffen, um sich über die Situation bei der Flughafenfeuerwehr Stuttgart auszutauschen und über möglichen Änderungsbedarf im Tarifvertrag für das Feuerwehr- und Sanitätspersonal zu beraten. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2017 kündbar.
Diskussion mit dem Arbeitgeber
Die Vertreter von dbb und komba haben gegenüber der Arbeitgeberseite dargestellt, dass die Flughafenfeuerwehr Stuttgart im Vergleich mit anderen Arbeitgebern in der Region attraktiv bleiben muss. Wir haben mögliche Themen für zukünftige Tarifverhandlungen benannt, um dieses Ziel zu erreichen, unter anderem die Themen Arbeitszeit und Entgelt. Darüber hinaus wurde etwa auch über Ausbildung und Weiterqualifizierung der Beschäftigten sowie über die Problematik der Sicherstellung der erforderlichen Schichtstärke gesprochen.
Die Gespräche werden am 24. Mai 2017 fortgesetzt. Bis dahin wollen beide Seiten prüfen, wie mit den aufgeworfenen Fragestellungen umgegangen werden soll.
Hintergrund
Im Februar 2013 hatten sich dbb und komba mit der Geschäftsführung des Flughafens Stuttgart und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg auf einen neuen Tarifvertrag für das Feuerwehr- und Rettungsdienstpersonal am Flughafen Stuttgart verständigt. Die Tarifeinigung umfasste unter anderem eine verbesserte Eingruppierung, einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit ab dem 60. Lebensjahr nach mindestens 15 Jahren im 24-Stunden-Dienst, eine Absicherung bei Verlust der Atemschutztauglichkeit, eine Feuerwehrpauschale für Beschäftigte im 24-Stunden-Dienst in Höhe von 41 Prozent der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe sowie eine monatliche Funktionszulage für Einsatzleiter vom Dienst. Der Tarifvertrag ist – mit Ausnahme der Altersteilzeitregelungen – erstmalig zum 31. Dezember 2017 kündbar.