Fraport Bodenverkehrsdienste: Weiteres Gespräch zur geplanten BVD-GmbH
Am 20. Mai 2021 hat ein weiteres Gespräch zum Thema BVD-GmbH zwischen der dbb Verhandlungskommission Fraport BVD und dem Arbeitgeber Fraport stattgefunden.
Die dbb Verhandlungskommission hat den Termin genutzt, um zahlreiche offene Punkte im Zusammenhang mit der vom Arbeitgeber angekündigten Gründung einer neuen BVD-GmbH zum 1. Januar 2022 zu thematisieren, die beim vorangegangenen Gesprächstermin unklar geblieben waren.
Hauptthema des Gesprächs waren die Folgen der Gründung einer BVD-GmbH für die derzeitigen Beschäftigten bei Fraport. Der dbb fordert, dass sich für diese Kolleginnen und Kollegen zukünftig auch dann nichts ändert, wenn eine BVD-GmbH gegründet wird. Das soll sowohl für den Arbeitsvertrag mit Fraport, als auch für die derzeit bestehenden tariflichen Arbeitsbedingungen gelten.
Durch den gerade abgeschlossenen Notlagentarifvertrag und die immer noch andauernde Kurzarbeit haben die Beschäftigten bereits viel Entgegenkommen und Flexibilität gezeigt. Weitere Verunsicherungen der Kolleginnen und Kollegen sollten daher aus Sicht des dbb unbedingt vermieden werden. Es muss klargestellt werden, dass die Arbeitsplätze auch weiterhin gesichert sind, wie es die geltenden Tarifverträge auch vorsehen.
Die Arbeitgebervertreter haben außerdem im Detail vorgestellt, mit welcher Entwicklung im BVD-Bereich in den nächsten Jahren gerechnet wird. Darüber hinaus haben wir mit der Arbeitgeberseite weitere Probleme besprochen, die aus der Gründung einer BVD-GmbH folgen würden, beispielsweise mögliche Auswirkungen auf die Betriebsratsstruktur und den Umgang mit Neueinstellungen im Konzern.
Nach dem heutigen Gespräch wird die dbb Verhandlungskommission erneut intern beraten, wie wir die Situation einschätzen und wie weiter vorgegangen werden soll.
Hintergrund
Im Jahr 2019 wurde der TV Fraport BVD als Nachfolge-Tarifvertrag des TV Zukunft Fraport abgeschlossen, der diesen an vielen Stellen verbessert und die Beschäftigten weiter absichert.
Am Flughafen Frankfurt werden die Bodenverkehrsdienste teilweise vom Flughafenbetreiber Fraport selbst durchgeführt. Für die dort beschäftigten Kollegen gilt grundsätzlich der TVöD. Im Jahr 2009 hatten die Gewerkschaften mit Fraport den „Tarifvertrag Zukunft Fraport“ abgeschlossen, um dieses integrierte Geschäftsmodell zu erhalten und Ausgründungen zu verhindern. Im Jahr 2016 wurde ein gemeinsamer Betrieb von Fraport, der FRA-Vorfeldkontrolle und FraGround gebildet, ebenfalls mit dem Ziel der Erhaltung der Bodenverkehrsdienste im Fraport-Konzern.