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Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Hochschulen: Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessern

Der dbb fordert Weitsicht bei der Neuregelung der wissenschaftlichen Arbeitsbedingungen.

Bildung

Die Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen sind durch ihre hohe Befristungsquote gekennzeichnet. Befristete Arbeitsverhältnisse bedeuten für die Betroffenen oft Unsicherheit, Abhängigkeitsverhältnisse und eine erschwerte Lebensplanung. Die lang umstrittene Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes wird nun im Bundestag beraten. „Der Gesetzesentwurf hält in vielen Punkten Verbesserungen bereit. Es sind jedoch entscheidende Änderungen notwendig, damit das Gesetz die aktuellen Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft nicht verschlimmbessert“, kritisierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 16. Oktober 2024 vor der Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag.

Bisher war es den wissenschaftlich Beschäftigten nicht gestattet, ihre Arbeitsbedingungen durch tarifvertragliche Vereinbarungen zu verbessern. Der Gesetzesentwurf sieht nun verstärkte Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Tarifvertragspartner vor, was jedoch zuletzt vom Bundesrat kritisiert wurde. „Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut und Grundrecht – dafür stehen wir als gewerkschaftliche Spitzenorganisation. Die Ausweitung der Tariföffnungsklausel ist dringend notwendig. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen das Recht haben, ihre Vertragsbedingungen selbst aushandeln zu dürfen, so Silberbach.

Entscheidend für den Erfolg des Gesetzes sei aber vor allem eine nachhaltige Finanzierung unserer Hochschulen und damit die Schaffung von mehr Dauerstellen. „Mit dem Gesetzesvorhaben besteht die Chance, die Beschäftigungsbedingungen an unseren Hochschulen nachhaltig zu verbessern und den Wissenschaftsstandort Deutschland zu stärken. Doch die Politik muss sich ehrlich machen: Dafür braucht es eine Abkehr vom derzeitigen Sparkurs und entschlossene Investitionen in unsere Zukunft“, appellierte Silberbach.

Hintergrund:

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) regelt die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an staatlichen Hochschulen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das WissZeitVG auf Basis einer Evaluation zu reformieren. Dabei sollte die Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Post-Doc-Phase deutlich erhöht werden und frühzeitiger Perspektiven für alternative Karrieren schaffen. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung vorgenommen, mehr Dauerstellen für Daueraufgaben in der Wissenschaft zu schaffen. Der dbb hat sich bereits mit seiner Stellungnahme von 2023 im Diskurs positioniert und konkrete Vorschläge eingebracht.

 

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