- dbb Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt, Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und dbb Vize Ulrich Silberbach (v.l.n.r.).
Gespräch mit Bundesverkehrsminister:
Infrastrukturgesellschaft: Rechtssicherheit für Beschäftigte schaffen
Die aktuellen Planungen zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft waren Hauptthema eines Gespräches, zu dem der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt und der stellvertretende Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 23. März 2017 in Berlin mit dem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zusammenkamen. In die Infrastrukturgesellschaft sollen Autobahnen und Bundesfernstraßen integriert werden.
Im Rahmen der Ländereinigung über die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs vom 8. Dezember 2016 war festgelegt worden, dass die Verwaltung von Bundesautobahnen und einem Teil der Bundesfernstraßen künftig zentral vom Bund ausgeführt wird. Dabei haben sich Bund und Länder über grundgesetzliche Regelungen geeinigt, mit denen die jetzige Bundesauftragsverwaltung aufgehoben wird. Bislang stehen die Bundesfernstraßen zwar im Eigentum des Bundes, die Verantwortung für Planung, Bau, Instandhaltung und nicht zuletzt die Finanzierung ist aber zwischen Bund und Ländern geteilt. Dabei hat der Bund überwiegend eine Finanzierungsfunktion, die Länder sind mit eigenen Behörden und eigenem Personal für Bau und Unterhaltung der Straßen zuständig.
Nach Auffassung des Bundes sind die Aufteilung der Zuständigkeiten und insbesondere die Trennung zwischen Finanzierung und Realisierung problematisch. Als wesentlichen Teil der Neuordnung der Finanzbeziehungen erwartet der Bund daher, die Autobahnen weiter im unveräußerlichen Eigentum des Bundes zu führen, deren Verwaltung aber in Bundeszuständigkeit zu überführen und zur Erledigung seiner Aufgaben eine Gesellschaft privaten Rechts zu errichten (Art. 90 neu GG). Die sogenannte Infrastrukturgesellschaft und ihre möglichen Regionalgesellschaften sollen die zur Erledigung der Aufgaben notwendigen und bisher bei den Ländern beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen.
In ihrem Gespräch mit dem Bundesverkehrsminister machten die dbb Vertreter deutlich, dass die in der Bund-Länder-Einigung vom Dezember 2016 zugesagten Garantien für die betroffenen Beschäftigten in dem jetzt dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf nur unzureichend Niederschlag gefunden haben. Versprechungen hinsichtlich des Status, des Arbeitsplatzes und vor allem des Arbeitsortes sind nicht in der notwendigen Klarheit geregelt. Für die betroffenen Arbeitnehmer ist, so Dauderstädt und Silberbach, zwingend ein Tarifvertrag erforderlich, der frühzeitig Rechtssicherheit schafft, bevor die Umsetzungsmaßnahmen greifen. Minister Dobrindt sagte zu, Konkretisierungswünsche des dbb zu den personellen Regelungen ernsthaft zu prüfen.
Aus Sicht des dbb ist zudem auch weiterhin nicht verbindlich geregelt, dass mittelbare Privatisierungen, etwa über die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, für die Zukunft ausgeschlossen bleiben. Die Bundesfernstraßen seien essenzieller Bestandteil der deutschen Verkehrsinfrastruktur und müssten uneingeschränkt und unveränderbar in der Hand des Bundes beziehungsweise der öffentlichen Hand verbleiben. Die Möglichkeit, für bestimmte Entwicklungsmaßnahmen öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) zu nutzen, können aus Sicht des dbb nur in Einzelfällen in Betracht kommen. Dobrindt erklärte dazu, dass für Tochtergesellschaften die gleichen Prinzipien wie für die Infrastrukturgesellschaft selbst gelten werden.