• Eine gute Kinderbetreuung kommt der gesamten Gesellschaft zugute, betont dbb Chef Ulrich Silberbach.

Qualitätsentwicklungsgesetz

Kinderbetreuung: Investitionen statt Spardiktat

Um hohe Standards in der frühkindlichen Bildung sicherzustellen, pocht der dbb auf zeitnahe Umsetzung des Qualitätsentwicklungsgesetzes.

Bildung

„Wenn wir die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung verbessern, verbessern wir auch die Bildungsgerechtigkeit und Gleichstellung“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 13. Mai 2024, dem Tag der Kinderbetreuung, in Berlin. „Insbesondere kommen die Investitionen natürlich unserem Nachwuchs zugute. Ein hochwertiges Angebot bringt die Persönlichkeitsentwicklung voran und wirkt sich positiv auf die kognitiven, sozial-emotionalen und körperlichen Fähigkeiten aus. Das sind zentrale Grundlagen für gleichwertige Bildungschancen, gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben.“

Darüber hinaus gibt es weitere positive Effekte, die im Sinne der gesamten Gesellschaft sind, unterstrich der Bundesvorsitzende. Eltern profitieren von einer hochwertigen und vor allem zuverlässigen Kindertagesbetreuung, weil sie Familie und Beruf besser vereinbaren können. Silberbach: „Am Ende des Tages zahlen sich die dauerhaften Investitionen in die Kindertagesbetreuung auch für die Wirtschaft aus. Sie profitiert von der gesteigerten Erwerbstätigkeit und dem gut ausgebildeten Nachwuchs. Diesen gesamtgesellschaftlichen Mehrwert kann man in der aktuellen Debatte um Haushaltskürzungen gar nicht oft genug betonen.“

Von der Regierung erwartet der dbb Chef mehr Tempo, damit ein nahtloser Anschluss zum aktuell gültigen Kita-Qualitätsgesetz gewährleistet ist: „Eine sinnvolle Umsetzung des Qualitätsentwicklungsgesetzes und damit die Einführung verbindlicher, bundesweiter und wissenschaftlich begründeter Qualitätsstandards ist das Gebot der Stunde. Und entscheidend ist, dass das Gesetz im Hickhack um die Finanzierung nicht verwässert wird. Wer jetzt spart, zahlt in der Zukunft drauf!“

Hintergrund:

Die Regierung möchte das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) bis zum Ende der Legislaturperiode in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführen. Das Vorhaben stagniert jedoch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Einsparmöglichkeiten im Bundeshaushalt. Bereits im vergangenen Winter hat sich der dbb in einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis für eine qualitätsvolle Umsetzung des Gesetzes starkgemacht.

 

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