Vierte Verhandlungsrunde
Kommunaler Nahverkehr Bayern: TVöD-Angebot abgelehnt!
Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) auf die Nahverkehrsunternehmen in Bayern übertragen? Nein, sagt der dbb.
Im vierten Verhandlungstermin am 28. April 2023 lehnte der dbb das Angebot der Arbeitgebenden ab, das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) auf die Nahverkehrsunternehmen in Bayern zu übertragen. Nachdem die Arbeitgebendenseite in den vorherigen Verhandlungsterminen stets zum Ausdruck gebracht hatte, dass eine Abkehr vom TVöD erklärtes Ziel dieser Verhandlungen sei, wurde nun exakt derselbe Abschluss angeboten. "Wir brauchen für die individuellen Bedürfnisse in Bayern zugeschnittene Regelungen, die dieses Angebot vermissen lässt", stellten die dbb Verhandlungskreise daraufhin klar.
Das von der Arbeitgebendenseite gemachte Angebot (TVöD) sieht folgende Komponenten vor:
- Lineare Entgelterhöhungen ab dem 1. März 2024 um 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent, mindestens aber 340 Euro
- Inflationsausgleich im Juni von 1.240 Euro (620 Euro für Auszubildende), anschließend ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 Euro (110 Euro für Auszubildende und für Teilzeitbeschäftigte anteilig)
- Laufzeit bis 31. Dezember 2024
Hintergrund
Der Tarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) wurde durch den dbb zum 31. Dezember 2022 gekündigt. Bislang waren vier Verhandlungsrunden zwischen Januar und April 2023 geplant.
Die Arbeitgebenden sind nun in der Beratung und wollen kurzfristig mitteilen, wie die unterbrochenen, nicht gescheiterten Verhandlungen fortgesetzt werden.