Saarland

Modernes Personalvertretungsgesetz für den öffentlichen Dienst kommt

Mit der Einbringung des Gesetzesentwurfs für ein modernes Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG) in den Landtag ist eine langjährige Forderung des dbb saar umgesetzt.

Der dbb Landeschef Ewald Linn sagte am 6. September 2024: „Das aus dem Jahre 1973 stammende saarländische Personalvertretungsgesetz war schon lange nicht mehr zeitgemäß und deshalb ungeeignet, die Arbeitsprozesse der Personalvertretungen und Arbeitgeber/Dienstherren sowie die personalvertretungsrechtlichen Beteiligungen weiterzuentwickeln. Die massiven Änderungen in der Arbeitswelt, die stetig fortschreitende Arbeitsverdichtung, der demografische Wandel und nicht zuletzt die Digitalisierung haben deshalb eine umfassende Novellierung des Personalvertretungsrechts erforderlich gemacht. Der dbb saar, der wie die übrigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in den Novellierungsprozess von Anfang an eingebunden war, appelliert nunmehr an den Landesgesetzgeber, das neue und moderne Personalvertretungsrecht bis zur Landtagssitzung am 13. November 2024 zu beraten und zu verabschieden,

damit die anstehenden Personalratswahlen von März bis Mai 2025 nach dem neuen Recht und den neuen Wahlvorschriften durchgeführt werden können. Zudem sollen die neu gewählten Personalräte bei den großen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft geeignete Instrumente erhalten, damit sie auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern/Dienstherren ihren gesetzlichen Auftrag zur Interessenwahrnehmung im Sinne der Beschäftigten erfüllen können.“

Eine zentrale Neuerung des Gesetzentwurfs ist die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte der Personalräte. Die Einführung einer gesetzlich geregelten Allzuständigkeit in Mitbestimmungsfragen soll bestehende Beteiligungslücken schließen und die Position der Personalräte stärken. Hierzu zählt auch, die Bedeutung der Einigungsstelle zu untermauern, unter anderem, indem die Anzahl der Mitglieder erhöht wird. Die Novellierung greift zudem die fortschreitende Digitalisierung als Chance für ein modernes Personalvertretungsrecht auf. Personalräte können künftig rechtssicher Video- und Telefonkonferenzen nutzen. Ein eigens geschaffener Digitalisierungsausschuss wird über Digitalisierungsmaßnahmen beraten, um sicherzustellen, dass Personalräte die Interessen der Beschäftigten auch in einer zunehmend digitalen Arbeitswelt effektiv vertreten können.

Zur Unterstützung der Arbeit der Personalräte sieht das Gesetz erhöhte Freistellungskontingente vor. Um allen Beschäftigten mehr Mitsprache einzuräumen, wurden auch neue Aufgaben für die Personalräte definiert, insbesondere bei Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, zur Förderung des Gesundheits- und Umweltschutzes sowie wenn es darum geht, auch in der Arbeitswelt Rassismus und Fremdenfeindlichkeit entgegenzuwirken. Die Novellierung legt besonderen Wert auf die Verbesserung der Informationsrechte der Personalräte. Dienststellen sind künftig verpflichtet, Personalräte umfassend und rechtzeitig zu informieren, um ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten. Zudem wird der Schutz personenbezogener Daten gestärkt und datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten werden klar festgelegt.

Die Neufassung der Wahlordnung stellt zudem sicher, dass Personalratswahlen effizient und praxistauglich durchgeführt werden können. In außergewöhnlichen Situationen, wie etwa einer Pandemie, ermöglicht eine Sonderregelung die schriftliche Stimmabgabe per Briefwahl. Die Nutzung elektronischer Kommunikationstechnik erleichtert schließlich die Durchführung von Personalratswahlen, modernisiert den Wahlprozess und erhöht die Rechtssicherheit.

 

zurück

forsa Umfrage