• Novellierung des Laufbahnrechts: Weiterer Handlungsbedarf
    Begleitet wurde Dombrowski von Vertretern der Fachgewerkschaften im dbb: Imke von Bornstaedt-Küpper (Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr VBB, links) und Thomas Liebel (Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ, rechts).

Bund

Novellierung des Laufbahnrechts: Weiterer Handlungsbedarf

Der Bund plant eine Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung müssen dabei als Grundsätze erhalten bleiben, fordert der dbb.

Beamtinnen & Beamte

Am 13. November 2024 fand im Bundesinnenministerium (BMI) eine Anhörung zur geplanten Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) statt. Für den dbb nahm der Zweite Vorsitzende Waldemar Dombrowski teil.

Eine Novelle der BLV war unter anderem notwendig geworden, um Vorgaben der Rechtsprechung umzusetzen. Der Bund will darüber hinaus eine weitere Flexibilisierung des Laufbahnrechts erreichen, insbesondere die Absenkung der Voraussetzungen für den Zugang zum berufspraktischen Aufstiegsverfahren „fachspezifische Qualifizierung“. In den Laufbahnen des technischen gehobenen Verwaltungsdienstes sowie des naturwissenschaftlichen gehobenen Dienstes soll ein Sonderzugang für Personen mit den beruflichen Fortbildungsabschlüssen „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ geschaffen werden, wenn zusätzliche Zeiten adäquater beruflicher Erfahrung vorliegen.

Dombrowski betonte vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des wachsenden Fachkräftemangels, dass der Bund durch die Weiterentwicklung und Modernisierung des Laufbahnrechts für Fachkräfte als attraktiver, zukunftssicherer und vielseitiger Dienstherr wahrgenommen werden müsse. Dabei hob er allerdings deutlich hervor: „Die Beachtung der Grundsätze Eignung, Leistung und Befähigung muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Insofern erteilten wir etwa den geplanten Einschränkungen bei der Stellenausschreibungspflicht eine klare Absage. Insbesondere die beabsichtigte Abkehr von den bislang abschließend formulierten Ausnahmen beinhaltet faktisch einen Freifahrtschein, der das verfassungsmäßig verankerte Gebot der öffentlichen Ausschreibungspflicht regelrecht konterkariert.“ Zudem merkte der dbb Vize an, dass mit der geplanten Novelle nur wenig Verbesserungen für das Bestandspersonal verbunden seien: „Da gibt es weiter Handlungsbedarf. Wir fordern beispielsweise eine bessere Durchlässigkeit der einzelnen Laufbahngruppen.“

Begleitet wurde Dombrowski von Vertretern der Fachgewerkschaften im dbb: Imke von Bornstaedt-Küpper (Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr VBB) und Thomas Liebel (Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ).

 

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