Vermittlungsausschuss
Onlinezugangsgesetz: dbb begrüßt Bund-Länder-Einigung
Ein neues Onlinezugangsgesetz („OZG 2.0“) ist auf der Zielgeraden. Einen echten Durchbruch bei der Digitalisierung der Verwaltung erwartet der dbb dadurch aber weiterhin nicht.
„Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss werden Bund und Länder ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht. Der Streit um Finanzen und Kompetenzen hat die Digitalisierung schon viel zu lang ausgebremst“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 13. Juni 2024. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss am 10. April 2024 angerufen, nachdem das „OZG 2.0“ zuvor im Bundesrat nicht die für eine Zustimmung erforderlichen Stimmen erhalten hatte. „Das Gesetz enthält gute Regelungen, aber einen wirklichen Durchbruch werden wir damit bei der Verwaltungsdigitalisierung nicht erreichen. Hierfür wären viel weitreichendere und vor allem strukturelle Änderungen an den Steuerungs- und Umsetzungsstrukturen sowie an der Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung nötig gewesen.“
Zu den Inhalten des Kompromisses sagte Silberbach: „Der Bund ist den Ländern in vielen Punkten entgegengekommen. Ausdrücklich begrüße ich, dass das etablierte und in der Bevölkerung weitverbreitete ELSTER-Softwarezertifikat auch zukünftig für die Identifizierung bei den Nutzerkonten verwendet werden kann. Das zentrale Nutzerkonto Bund-ID gemeinsam mit den Ländern in einer Entwicklungsgemeinschaft zu einer Deutschland-ID weiterzuentwickeln, ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend für den Erfolg des Gesetzes wird am Ende aber eine angemessene Finanzierung sein. Hier habe ich weiterhin Zweifel, zumal es nach wie vor keine weiteren Finanzierungszusagen des Bundes an die Länder gibt.“
Neben dem Kompromiss zum „OZG 2.0“ einigten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss zudem auf eine begleitende Protokollerklärung. In dieser wird unter anderem festgestellt, dass weitere Anstrengungen zur Digitalisierung nötig seien. Silberbach: „Die Registermodernisierung ist eine tragende Säule der Verwaltungsdigitalisierung. Für die Umsetzung des Prinzips der nur einmaligen Erfassung von personenbezogenen Daten („Once Only“) und den Erfolg des ‚OZG 2.0‘ ist sie die Grundvoraussetzung. Angesichts der Bedeutung und Größe des Projektes haben wir ebenso wie der Normenkontrollrat wiederholt gefordert, dass es dafür mehr politische Aufmerksamkeit und finanzielle Mittel geben muss. Diese Protokollerklärung unterstreicht, dass das Projekt auch aus Sicht von Bund und Ländern nicht planmäßig läuft – die Lage ist ernst.“