Gemeinsamer Aufruf für einen guten Ganztag

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Qualität muss gesichert werden

Ab dem Jahr 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Ein breites Bündnis fordert nun Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Bildung

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung birgt große Potenziale für die Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit, Geschlechtergleichstellung und die Steigerung der Erwerbstätigkeit insbesondere für Frauen“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 15. Mai 2023. „Doch – gerade mit Blick auf die Kommunen – sehen wir auch die Gefahren: Das Problem des eklatanten Fachkräftemangels in Bildungs- und Erziehungsberufen ist weiterhin ungelöst und es fehlen immer noch Konzepte für die bestehenden oder zu bauenden Räumlichkeiten. Eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztagsangebots rückt so in weite Ferne. Die Versäumnisse der Politik müssen damit einmal mehr von Beschäftigten, Eltern und vor allem den Kindern ausgebadet werden.“

Neben Maßnahmen zur Qualitätssicherung fordert das Bündnis bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs, die vorhandenen Fachleute kontinuierlich einzubeziehen. Dazu heißt es im Aufruf des Bündnisses, zu dessen Erstunterzeichnern der dbb gehört: „Wir fordern von Bund, Ländern und Kommunen den kontinuierlichen Dialog mit der Praxis und die Einbeziehung der Expertise der Fach-, Wohlfahrts- und Interessensverbände bei der Entwicklung eines wirkungsvollen Qualitätsrahmens.“ Für dbb Chef Ulrich Silberbach ist der von einem so breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen getragene Aufruf ein „klarer Handlungsauftrag an die Politik, damit die Umsetzung des Rechtsanspruchs sowohl den pädagogischen Ansprüchen gerecht wird als auch einen echten Beitrag zu sozialer und regionaler Chancengerechtigkeit leisten kann.“

 

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