Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
Seehofer verspricht Fortentwicklung ohne Verschlechterung
Auf der Jahrestagung des dbb am 6. Januar gab Bundesinnenminister Horst Seehofer das Versprechen ab, das Personalvertretungsrecht zu modernisieren und dabei auf Berufsvertretungen und Gewerkschaften zuzugehen.
Es wird in diesem Bundespersonalvertretungsrecht eine Modernisierung, eine Fortentwicklung, aber keine Verschlechterung für die Personalvertretungen geben.“ Das ist die Zusage, die Bundesinnenminister Horst Seehofer den Delegierten auf der Jahrestagung des dbb am 6. Januar 2020 gegeben hat. Damit reagierte er auf die mahnenden Worte seines Vorredners, des dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach. Denn nach Einschätzung des dbb bleiben die im Oktober 2019 vom BMI vorgelegten ersten Eckpunkte weit hinter den Erwartungen zurück und sind nicht akzeptabel. Als Beispiel hatte Silberbach die Vorstellungen des BMI zu Mitbestimmungsfragen bei ressortübergreifenden Maßnahmen angeführt. Anschließend fragte er, wie der ohne jeden Zweifel mitbestimmungsrelevante Veränderungsprozess durch die Digitalisierung vernünftig durch die Beschäftigtenvertretungen begleitet werden könne, wenn ein Regelungswerk aus der „digitalen Steinzeit“ zugrunde liege?
Silberbach forderte darum zügige Lösungen für die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Das Personalvertretungsrecht müsse in die Zeit gestellt werden. Die Personalvertretungen seien wesentliche Akteure in dem Bestreben, einen modernen und leistungsstarken und auch menschlichen öffentlichen Dienst zu gestalten. Ein Gesetz, das in seinen wesentlichen Zügen aus dem Jahr 1974 stammt, könne dieser Rolle im 21. Jahrhundert nicht genügen. Während es in den entsprechenden Landesgesetzen bereits viele gute Auffrischungen gebe, die die veränderte Wirklichkeit in den Verwaltungen aufgegriffen haben, verharre der Bund in der Vergangenheit. Für einen leistungsfähigen modernen öffentlichen Dienst sei aber nicht nur die spürbare Wertschätzung elementar, sondern auch die Einbindung der Beschäftigten.
Mit Blick auf Personalvertretungen und Beschäftigte maß Seehofer der Digitalisierung „viele viele Chancen“ zu, wobei er die Risiken nicht blauäugig unterschlage. Doch auch zurückliegende Herausforderungen durch ständigen Wandel, Technologisierung, Roboter, neue Werkstoffe, seien gut bestanden worden. Als wichtigste Herausforderung, um den Digitalisierungsprozess zu gewinnen, nannte er die Qualifizierung der Beschäftigten. „Wenn wir die Ängste vor Digitalisierung abbauen wollen oder überwinden wollen, ist das Wichtigste, unsere Belegschaft so zu qualifizieren, dass sie damit verantwortungsvoll umgehen kann.“ Auch bei der Reform des Personalvertretungsrechts gehe es darum, die Beschäftigten ernst zu nehmen, sie zu respektieren und sie zu qualifizieren.
Der dbb steht mit seinen in vielen Jahren gesammelten und immer wieder aktualisierten Vorschlägen parat und ist gespannt, wie es nun mit der Novellierung vorangeht – und ob die vom Bundesinnenminister versprochene „Modernisierung und Fortentwicklung“ auch echte Substanz haben wird. Uneingeschränkt zu begrüßen ist jedenfalls die Äußerung des Ministers, dass es „ein Gemeinschaftswerk wird und nicht gegen die Berufsvertretungen und Gewerkschaften stattfindet“.