Schlichtungsempfehlung angenommen
Sicherheitskräfte an Flughäfen bekommen deutlich mehr Geld
Die dbb Tarifkommission hat die Schlichtungsempfehlung im Tarifkonflikt der Sicherheitskräfte an Flughäfen angenommen.
Die Empfehlung hatte der Schlichter Prof. Dr. Hans-Henning Lühr nach dreitägigen Verhandlungen mit den Tarifparteien am 7. April 2024 vorgelegt. Nach der Schlichtungskommission haben nun auch die Gremien des dbb und der anderen beteiligten Sozialpartner den Kompromiss gebilligt. „Der Weg für deutliche höhere Entgelte der Kolleginnen und Kollegen ist damit frei“, sagte dbb Fachvorstand Volker Geyer. „Die wichtige Arbeit der Kolleginnen und Kollegen bekommt damit mehr Wertschätzung und das Berufsfeld wird in Zeiten des Fachkräftemangels finanziell aufgewertet.“
Die Stundenentgelte werden damit in der Entgeltgruppe I am 1. Februar 2024 um 1,60 Euro, am 1. September 2024 um weitere 0,75 Euro sowie am 1. Januar 2025 um weitere 0,35 Euro steigen. In der Entgeltgruppe II werden die Stundenentgelte am 1. April 2024 um 1,80 Euro, am 1. September 2024 um weitere 0,75 Euro sowie am 1. Januar 2025 um weitere 0,35 Euro erhöht. In der Entgeltgruppe III erfolgen zu gleichen Zeitpunkten Steigerungen von 1,60 Euro sowie von 0,75 Euro und 0,35 Euro. In der Entgeltgruppe IV steigen die Stundenentgelte am 1. April 2024 um 1,60 Euro sowie am 1. Januar 2025 um weitere 0,45 Euro. In der Entgeltgruppe V gibt es zu denselben Zeitpunkten 1,50 Euro sowie von 0,35 Euro mehr.
Zudem erhöhen sich die monatlichen Entgelte für die operativ tätigen Beschäftigten der Gruppe 1 am 1. April 2024 um 7,8 Prozent, am 1. September 2024 um 3,4 Prozent und am 1. Januar 2025 um weitere 1,5 Prozent. Die Laufzeit der vereinbarten tariflichen Regelungen geht bis zum 31. März 2025. Beim Thema Mehrarbeit beziehungsweise Vergütung von Mehrarbeit lagen die Vorstellungen der Tarifparteien zu weit auseinander für eine Schlichtungsempfehlung. Hier wird nun zunächst eine Entscheidung des Bundearbeitsgerichts zum Thema abgewartet, die für den September 2024 angekündigt ist. Deshalb werden die bisherigen Regelungen wieder in Kraft gesetzt, können allerdings zum Ende Jahres bereits wieder gekündigt werden.