Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
Skandalöse Befristungsmisere im öffentlichen Dienst beenden
„Die Politiker in Bund und Ländern sollten erstmal die eigenen Häuser in Ordnung bringen und die Befristungsmisere im öffentlichen Dienst beenden“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach auf der gemeinsamen Podiumsdiskussion mit dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall zum Thema „Sachgrundlose Befristung – Regelungsbedarf oder Doppelmoral?“ am 24. Juni 2019 in Berlin.
2017 hatten 8,3 Prozent der Beschäftigten in Deutschland einen befristeten Arbeitsvertrag; ein neuer Höchststand. Der öffentliche Dienst nahm dabei mit 9,5 Prozent Befristungen den Spitzenplatz ein, gegenüber 7,1 Prozent in der Privatwirtschaft. In den Bundesministerien wurde in den letzten Jahren fast jeder zweite Beschäftigte befristet eingestellt. Im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums wurden sogar acht von zehn Neubeschäftigten befristet eingestellt. Silberbach: „Der öffentliche Dienst ist nicht Vorreiter, sondern Schlusslicht in Kampf gegen die sachgrundlose Befristung. Als einzigem Arbeitgeber steht dem Staat die sogenannte Haushaltsbefristung zur Verfügung und nur er kann Arbeitsverträge mit der Begründung befristen, im Haushalt sei schlicht keine unbefristete Stelle vorgesehen. Diese Befristungsgründe gehören sofort abgeschafft.“
Skandalös, so Silberbach weiter, sei auch die immer noch verbreitete Praxis der Befristung von Arbeitsverträgen für Lehrkräfte bis zu den jeweiligen Sommerferien: „Das ist ein Unding! Bei dem anhaltenden Lehrermangel sollte man eigentlich davon ausgehen, dass es solche Befristungen längst nicht mehr gibt. Unsere Lehrerverbände berichten aber anderes.“ Bevor die Große Koalition also neue, undurchführbare Befristungsregulierungen erlasse, sollte sie zunächst die Fehlentwicklungen im eigenen Haus abstellen. Silberbach: „Das Ziel aller Arbeitgeber muss sein, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Hierfür brauchen wir eine gut durchdachte, handhabbare Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Die Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag werden diesem Anspruch aber in keiner Weise gerecht!“