• Weil die meiste Luftfracht aus Fernost kommt, fokussiert sich der Zoll am Flughafen Berlin Brandenburg vor allem auf Produktsicherheit und die Wahrung von Markenrechten.

Durchbruch erzielt

Tarifabschluss für Sicherheitskräfte an Flughäfen

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich der dbb und der Arbeitgebendenverband BDLS auf höhere Stundenlöhne und bessere Arbeitsbedingungen für Sicherheitskräfte an Flughäfen verständigt.

Arbeitnehmende

Bereits am 7. April 2025 konnte der dbb einen Abschluss beim Manteltarifvertrag erzielen, der die Arbeitsbedingungen regelt. Am 8. April ist es gelungen, eine deutliche Erhöhung der Entgelte um 1,70 Euro pro Stunde zu erreichen.

Entgelterhöhung

Ab dem 1. Mai 2025 steigen die Entgelte für alle um 70 Cent. Zum 1. April 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 1 Euro. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2026.

Stundenentgelt alt (in Euro) / Stundenentgelt neu (in Euro) / Erhöhung (in Prozent):

  • EG I: 23,30 / 25,00 / 7,30 Prozent
  • EG II: 22,39 / 24,09 / 7,59 Prozent
  • EG III: 20,54 / 22,24 / 8,28 Prozent
  • EG IV: 16,51 / 18,21 / 10,30 Prozent
  • EG V: 15,68 / 17,38 / 10,84 Prozent

Die PRM-Zulage (Rollstuhlservice am Flughafen) wird jeweils zu den gleichen Zeitpunkten um 35 Cent erhöht. Außerdem werden die Entgelte der operativ tätigen betrieblichen Angestellten prozentual erhöht wie die EG I.

  • Mehrarbeit: Umsetzung der Rechtsprechung
    Die Schwelle für den Mehrarbeitszuschlag wurde für alle abgesenkt (für § 5er von 180 auf 175; für den Rest von 208 auf 190).
    Wichtig: Teilzeitkräfte haben jetzt eine niedrigere Schwelle und werden nicht mehr benachteiligt!
    Jede Stunde im Monat über der Schwelle bringt den monatlichen Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent.
    Alle Stunden, die damit nicht abgegolten sind, aber über der Regelarbeitszeit liegen, werden einmal jährlich bezuschlagt.
  • Entfristung bei fehlender Mitteilung
    Wird den Beschäftigten nicht drei Monate vor Ende der Befristung mitgeteilt, ob sie übernommen werden, besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet fort.
  • Ärztliche Untersuchung: Zweitmeinung zur Tauglichkeit
  • Arbeitsbefreiungen: bis zu fünf zusätzliche Tage
  • Kostentragung für Arbeitsschutzbekleidung tarifiert
  • Jubiläumsgeld - neue Stufen und Erhöhungen: 10 Jahre/300 Euro; 15 Jahre/500 Euro; 25 Jahre/800 Euro; 30 Jahre/1200 Euro; 40 Jahre/2000 Euro.
  • gemeinsame Arbeitsgruppe zum Strahlenschutz

 

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