Nahverkehrsbetriebe Nordrhein Westfalen
Tarifverhandlungen: Gegenforderungen belasten Beschäftigte
Die Tarifverhandlungen zwischen dbb, der Nahverkehrsgewerkschaft (NahVG) und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen gingen am 24. Januar 2024 in die zweite Runde.
Die Arbeitgebenden legten in dieser Runde zahlreiche Gegenforderungen vor, ohne sich zu den Forderungen der Gewerkschaften, die diese bereits am 5. Dezember 2023 übergaben, zu äußern. Eine Bewertung der Gewerkschaftsforderungen oder ein Angebot blieben aus.
Die Gegenforderungen der Arbeitgebenden lesen sich wie folgt:
- Streichung des Kündigungsschutzes nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit
- Freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 43 Stunden
- Auszahlung von Überstunden statt Abbau in Freizeit
- Anreizsystem zur Übernahme zusätzlicher Dienste
- Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung nach Eintritt in die Regelaltersrente schaffen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall neu berechnen auf Grundlage des Grundgehalts und nicht des Durchschnittsgehaltes der letztes 3 Monate
- Laufzeit deutlich über 2 Jahre
Der Arbeitgeberverband machte während des Verhandlungstermins deutlich, dass er sich in keiner Form mit den Gewerkschaftsforderungen auseinandergesetzt hat. Er betonte, dass er aufgrund der schwierigen Haushaltssituation keine Kompromisse beim Thema Produktivität eingehen könne. Das kollidiert mit den Gewerkschaftsforderungen: Anstelle von Entlastungen für die Beschäftigten, ein Schwerpunkt von dbb und NahVG, führen die Forderungen der Arbeitgebenden zu mehr Belastungen.
Der Tarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Nordrhein-Westfalen (TV-N Nordrhein-Westfalen) ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Der Tarifvertrag wurde fristgerecht gekündigt. Am 5. Dezember 2023 wurden bereits die Forderungen der Gewerkschaft an die Arbeitgebenden übergeben. Nach der zweiten Verhandlungsrunde am 24. Januar 2024 findet die dritte Runde am 16. Februar in Bochum statt.
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