Tarifbeschäftigte im Freistaat Bayern
TV-Fahrradleasing unterzeichnet!
Der TV-Fahrradleasing sieht vor, dass die Beschäftigten Entgeltumwandlung durch Fahrradleasing machen können. Alle Infos im Überblick.
Der Gleichklang der Statusgruppen in Bayern beim Thema Fahrradleasing ist erreicht. Der dbb und das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat haben sich auf einen Tarifvertrag Fahrradleasing geeinigt. Damit wird nun auch für die Tarifbeschäftigten des Landes die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings ermöglicht. Das Bayerische Besoldungsgesetz sieht dies für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern bereits vor. Im Zuge dessen haben wir auch eine Verbesserung der Arbeitszeitregelung für die Tarifbeschäftigten erreicht.
Fahrradleasing ermöglicht – Arbeitszeit verkürzt
Der TV-Fahrradleasing sieht vor, dass die Beschäftigten Entgeltumwandlung durch Fahrradleasing machen können, deren Arbeitsverhältnis vertragsgemäß noch mindestens drei Jahre andauert. Der Arbeitgeber muss dies anbieten, die Inanspruchnahme durch die Beschäftigten ist freiwillig. Der umgewandelte Betrag muss mindestens 750 Euro betragen und ist auf 7.000 Euro begrenzt. Der Betrag für das Fahrradleasing schmälert nicht die Zusatzversorgung.
Zusätzlich hat der dbb erreicht, dass die Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten verkürzt wird. Ab dem 1. November 2023 verzichtet der Arbeitgeber bei den Beschäftigten, die derzeit 40 Stunden und 6 Minuten wöchentlich arbeiten, auf 6 Minuten Wochenarbeitszeit. Bei Teilzeitbeschäftigten wird dies entsprechend umgerechnet.
dbb Verhandlungsführer Volker Geyer erklärte anlässlich der Unterzeichnung des Tarifvertrags: „Mit diesem Abschluss haben wir eine Ungleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamten beseitigt und dem vielfachen Wunsch nach Ermöglichung des Fahrradleasings Rechnung getragen. Für uns als dbb war außerdem besonders wichtig, dass die Beschäftigten das Fahrradleasing nicht ohne Kompensation allein finanzieren. Das ist uns durch die Verkürzung der Arbeitszeit gelungen.“