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Forderungen aktualisiert

Verhandlungsauftakt für Sozial- und Erziehungsdienst im Februar

Mit Blick auf den Verhandlungsstart zu dem neuen Tarifvertrag der Entgeltordnung im Sozial- und Erziehungsdienst am 25. Februar 2022 hat der dbb seinen Forderungskatalog aktualisiert.

Sozial- und Erziehungsdienst

Wir fordern:

1. Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale, insbesondere durch

  • Anhebung der Grundeingruppierung der Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten und Erzieherinnen und Erzieher
  • Darstellung der pädagogischen Tätigkeiten im offenen Ganztag
  • Honorierung von Qualifizierungen bzw. Fort- und Weiterbildungen, Aufstiegsmöglichkeiten oder ggf. Zulagen für alle Beschäftigten

2. Überarbeitung der Eingruppierungsmerkmale für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen durch Gleichstellung mit vergleichbaren Studienniveaus sowie Schaffen neuer Merkmale für die Schulsozialarbeit mit dem Ziel einer verbesserten Zuordnung zu den jeweiligen Entgeltgruppen

3. Anpassung und Öffnung der Stufenlaufzeiten

4. Anpassung der Eingruppierung der Kita-Leitungen an die gestiegenen Anforderungen u.a. Faktorisierung von Plätzen z.B. für Kinder unter drei Jahren und für behinderte Kinder im Sinne des § 2 SGB IX

5. Verbesserung der Qualität der Arbeit sowie Entlastung der Beschäftigten erzielen u.a. durch:

  • Ausdehnung der Vorbereitungszeit, um mehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu haben
  • Einführung von Entlastungstagen durch ein Konsequenzenmanagement

6. Rechtsanspruch auf Qualifizierung für alle Beschäftigten z.B. von

  • Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern
  • Sozialassistentinnen und Sozialassistenten zu Erzieherinnen und Erziehern

7. Verbindliche Einführung der Position der stellvertretenden Leitung z.B. stellvertretende Kita-Leitung

8. Erweiterung der S-Tabelle mittels weiterer Entgeltgruppen nach oben

9. Qualifizierung und angemessene Vergütung für Praxisanleitung sowie die Ausstattung mit Zeitkontingenten

10. Anerkennung der Berufstätigkeit und der bei anderen Trägern erworbenen Berufserfahrung

11. Anpassung der Eingruppierung an die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Behindertenhilfe aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

 

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