Einkommensrunde Bund und Kommunen
Warnstreik und Demo bei der Bundesagentur für Arbeit
Im Konflikt um eine bessere Bezahlung haben die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor der Zentrale der Behörde in Nürnberg protestiert.
Mit der Demonstration und einem ganztägigen Warnstreik am 31. Januar 2023 haben über 700 Beschäftigte ihrem Ärger über den Start der Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum Ausdruck gebracht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der Präsidentin der kommunalen Arbeitgeber Karin Welge hatten dabei kein Angebot vorgelegt. Für den Haustarifvertrag der BA ist der TVöD richtungsweisend, die Ergebnisse werden auch auf die dortigen Beschäftigten übertragen.
„Die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst bekommen ständig neue Aufgaben von der Politik übertragen. Bei der BA und in den Jobcentern musste beispielsweise zuletzt im Hauruck-Verfahren die Bürgergeld-Reform gestemmt werden. Aber in das Personal wird viel zu wenig investiert“, kritisierte dbb Tarifchef Volker Geyer bei der Kundgebung vor der BA-Zentrale. „Solche Beispiele finden wir überall im öffentlichen Dienst. Gleichzeitig steigen die Kosten durch die hohe Inflation für alle Beschäftigten. Mehr Arbeit erledigen, aber dafür weniger Geld in der Tasche? Das passt nicht zusammen. Deshalb ist unsere Forderung nach 10,5 Prozent mehr, mindestens aber 500 Euro, absolut angemessen.“
Der Bundesvorsitzende der vbba - Gewerkschaft Arbeit und Soziales, Waldemar Dombrowski, forderte ebenfalls eine deutliche Anhebung der Einkommen: „Klar ist, dass die Tarifverhandlungen nur der erste Schritt zu mehr Gerechtigkeit seien können. In einem zweiten Schritt müssen die Ergebnisse dann ohne Abstriche auf die Besoldung und Versorgung des Bundes übertragen werden. Hier haben wir ohnehin eine große offene Baustelle, weil diese längst nicht mehr verfassungskonform sind. Da muss dringend etwas passieren. Von den Beamtinnen und Beamten wird selbstverständlich erwartet, dass sie sich an Recht und Gesetz halten und die Verfassung achten. Diese Erwartungen dürfen sie dann aber auch an ihren Dienstherrn haben.“