Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS)
Warnung vor Gehaltsangleichung im Gesundheitswesen
Mit scharfer Kritik reagiert die GdS auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgeschriebenen Reformpläne im Gesundheitswesen.
Insbesondere die angestrebte Angleichung der Gehaltsstrukturen an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) stößt auf massive Bedenken. „Ein solcher Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie ist durch nichts zu rechtfertigen – weder rechtlich noch sachlich“, erklärt der GdS-Bundesvorsitzende und dbb-Vize der Maik Wagner am 10. April 2025.
Die GdS betont, dass der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen nicht nur Innovation und Effizienz fördert, sondern auch die Versorgungsqualität für die Versicherten sichert. „Eine pauschale Übertragung des TVöD auf die Sozialversicherungsträger würde die Innovationskraft abwürgen und die Versorgung der Menschen gefährden“, so Wagner.
Auch für die Beschäftigten selbst hätte die Reform gravierende Folgen. „Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Krankenkassen und im Medizinischen Dienst leisten hochqualifizierte Arbeit. Wer sie mit einem Einheitstarif abspeisen will, riskiert Motivation, Qualität und Fachkräftebindung gleichermaßen“, so Wagner weiter.
Die GdS fordert stattdessen eine leistungsgerechte Bezahlung, die individuelle Qualifikation und Engagement anerkennt, sowie eine gezielte Förderung des Wettbewerbs, Bürokratieabbau und mehr Eigenverantwortung für die Akteure im Gesundheitswesen. „Wir werden diese Pläne nicht einfach hinnehmen. Die GdS steht an der Seite der Beschäftigten – und der Versicherten, die am Ende die Zeche zahlen, wenn dieser Kurs fortgesetzt wird“, stellte Wagner klar.