Beweiswert der Sitzungsniederschrift/Keine Beschlussfassung über Zustimmungsverweigerungsgründe/Nichtöffentlichkeit der Sitzungen

BAG, Beschluss v. 30.9.2014 – 1 ABR 32/13; ZfPR online 5/2015, S. 14

Im September 2014 hat das BAG – allerdings zum Betriebsverfassungsrecht – entschieden, der Betriebsrat müsse über die dem Arbeitgeber mitzuteilenden Zustimmungsverweigerungsgründe keinen besonderen Beschluss fassen. Dem ist – auch für das Personalvertretungsrecht nichts hinzuzufügen. Hiermit ist eine in der Praxis immer wieder an die Bundesgeschäftsstelle gestellte Frage im Sinne der von uns gegebenen Antworten entschieden. Die Entscheidung ist wegen insoweit identischer Rechtslage auf das Personalvertretungsrecht übertragbar.

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