Ergebnisse der Einkommensrunde 2018
Die Verhandlungsniederschrift (PDF)
Das Flugblatt mit Informationen und Bewertungen (PDF)
Entgelttabellen:
Bund - Pauschallöhne Kraftfahrer (PDF)
VKA (Kommunen) - Allgemeiner Teil (PDF)
Bund/VKA - Auszubildende BBiG/Pflege (PDF)
VKA - Sozial- und Erziehungsdienst
Die wichtigstens Ergebnisse im Überblick:
- Zugewinn für Berufsanfänger und Leistungsträger
Die zehnprozentige Kürzung der Einstiegsgehälter wurde rückgängig gemacht und auch die weiteren Stufenwerte spürbar angehoben. Zukünftig beginnen Berufsanfänger mit attraktiveren Einstiegsgehältern und berufserfahrene Leistungsträger erhalten ebenfalls einen Zugewinn. Außerdem wurden die bisher sehr unregelmäßigen Stufenabschnitte geglättet und dadurch gerechter gestaltet.
Erreicht wird dieser Prozess durch drei Erhöhungsschritte (1. März 2018, 1. April 2019, 1. März 2020), die für die unterschiedlichen Entgeltgruppen und die unterschiedlichen Stufen unterschiedlich ausfallen. Eine Mindestanhebung von ca. 90 Euro bei der ersten Steigerung und ca. 80 Euro bei der zweiten Steigerung sorgt für einen angemessenen Zugewinn bei den unteren Einkommensgruppen.
Die gerade erwähnte Mindestanhebung wird dadurch verstärkt, dass die Beschäftigten von EG1 bis EG6 mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro erhalten.
Durchschnittlich beträgt die Einkommenserhöhung 7,5 Prozent (bereits nach 25 Monaten erreicht) über eine Laufzeit von 30 Monaten. - Azubis und Praktikanten
Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich ab 1. März 2018 um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro und ab 1. März 2019 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro.
Darüber hinaus wird der Urlaubsanspruch der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten nach TVAöD-BBiG, TVAöD-Pflege und TVPöD ab dem Urlaubsjahr 2018 bei einer 5-Tage-Woche von 29 auf 30 Arbeitstage erhöht. Die bisherige Übernahmeregelung wird über die Mindestlaufzeit der Entgeltregelungen hinaus bis einschließlich Oktober 2020 vereinbart. - Übertragung des linearen Teils auf den Beamtenbereich des Bundes
Für den dbb und die Bundesbeamten ist es richtig und ein wichtiges Signal der neuen Bundesregierung, dass der Bundesinnenminister Horst Seehofer unmittelbar nach der Tarifeinigung erklärt hat, dass er dem Bundeskabinett zeitnah ein Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 vorlegen wird. Dieses muss sowohl die Einmalzahlung wie auch Linearanpassungen beinhalten, die das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamten, Richter und Soldaten übertragen. - Weitere Ergebnisbestandteile
- Altersteilzeit: Die bestehenden Regelungen zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der VKA werden bis zum 31. August 2020 verlängert.
- Leistungsgeminderte Beschäftigte: Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zu dieser Tarifeinigung nehmen die Tarifvertragsparteien Tarifverhandlungen zur Fortentwicklung der Regelungen für leistungsgeminderte Beschäftigte auf. Dabei werden die Regelungen für den Bereich der Bundeswehrfeuerwehren einbezogen.
- Besondere Regelungen für den Bund
- Die Werte für den Auslandszuschlag, die Bereitschaftsdienstentgelte, die Entgelttabelle für die Ärztinnen und Ärzte sowie für die Beschäftigten im Pflegedienst werden zum 1. März 2018 um 3,19 Prozent, zum 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent sowie zum 1. März 2020 um weitere 1,06 Prozent erhöht. Individuelle Endstufen erhöhen sich um denselben Prozentsatz wie die Endstufe der jeweiligen Entgeltgruppe.
- Einführung der Entgeltgruppe 9c: Zum 1. März 2018 wird eine neue Entgeltgruppe 9c eingeführt. Dies gilt für Beschäftigte, deren Tätigkeit sich aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt. Details dazu werden in der anstehenden Redaktion geklärt.
- Besondere Regelungen für die VKA
- Jahressonderzahlung: Die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost wird stufenweise bis 2022 auf 100 Prozent des West-Niveaus erhöht (2019 auf 82 Prozent, 2020 auf 88 Prozent, 2021 auf 94 Prozent).
- Krankenhäuser: Für den Krankenhausbereich haben die Arbeitgeber grundsätzlich anerkannt, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen. Hieraus ergeben sich aufgrund der Tarifeinigung folgende Konsequenzen: Vereinbart wurde, dass künftig der Zuschlag für Nachtarbeit nicht mehr 15 Prozent, sondern 20 Prozent beträgt. Der Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit wird zum 1. Januar 2019, zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021 jeweils um einen zusätzlichen Urlaubstag bei entsprechender Veränderung der Höchstgrenzen erhöht. Zusätzlich werden 2022 die Höchstgrenzen um einen weiteren Urlaubstag erhöht.
Zudem werden Verhandlungen aufgenommen über die Erhöhung des Zeitzuschlages bei Samstagsarbeit, bei Schicht- und Wechselschichtarbeit sowie die Einrechnung der Pausenzeiten in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit. Allerdings ermöglicht die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser momentan keine zusätzlichen Ausgaben. Die Tarifvertragsparteien haben deshalb verabredet, diese Verhandlungen nach Veröffentlichung der Gesetzesänderungen zur Krankenhausfinanzierung (Refinanzierung der Personalkosten in der Pflege) aufzunehmen. - Sozial- und Erziehungsdienst, Beschäftigte in der Pflege, individuelle Endstufen: Die Tabellenwerte für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage C (VKA)) und die Tabellenwerte für die Beschäftigten in der Pflege (Anlage E (VKA)) werden jeweils zum 1. März 2018, zum 1. April 2019 und zum 1. März 2020 erhöht. Auch hierbei beträgt das Gesamtvolumen 7,5 Prozent und es kommt auf die jeweilige Entgeltgruppe und Stufe an. Zusätzlich erhalten Beschäftigte der Entgeltgruppen S2 und S4 sowie P5 und P6 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro mit Wirkung zum 1. März 2018. Individuelle Endstufen erhöhen sich um denselben Prozentsatz wie die Endstufe der jeweiligen Entgeltgruppe.
- TV-V
Die Tabellenentgelte sowie die dynamisierten Zulagen und Zuschläge des TV-V werden ab dem 1. März 2018 um 3,19 Prozent, ab 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent und 1. März 2020 um weitere 1,06 Prozent erhöht. - Nahverkehr
Die Kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben sich schuldrechtlich verpflichtet, die vereinbarte Tabellenerhöhung im TVöD wie folgt zu übertragen: ab dem 1. März 2018 um 3,19 Prozent, mindestens um 76,50 Euro, ab 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent, mindestens um 76,50 Euro und ab 1. März 2020 um weitere 1,06 Prozent, mindestens um 27,00 Euro. Dabei erhalten Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 7 mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 250,00 Euro. - Fleischuntersuchung
Die Erhöhungen im Bereich der Fleischuntersuchung betragen ab dem 1. März 2018 3,19 Prozent, ab 1. April 2019 weitere 3,09 Prozent und ab 1. März 2020 1,06 Prozent.