dbb magazin 4/2019 - page 12

Der demografische Wandel in Verbindung mit demmedizinisch-technischen
Fortschritt hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Bedarf an Pflege­
personal in der Kranken- und Altenpflege deutlich gestiegen ist. Der Trend
wird sich fortsetzen, denn die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland
steigt weiter. Neue Regelungen sollen für Verbesserungen sorgen.
Ende 2017 haben bundesweit
knapp 3,5 Millionen Bürgerin­
nen und Bürger Leistungen
der Pflegeversicherung in
Anspruch genommen. Die
kontinuierlich steigende
Lebenserwartung macht
einen weiteren Anstieg der
Leistungsbezieher mehr als
wahrscheinlich. Bei aller Unsi­
cherheit, die mit Prognosen
einhergeht, ist eines klar: mit
der Zahl der Pflegebedürfti­
gen wird auch der Bedarf an
Pflegefachkräften weiter stei­
gen. Auch wenn Kranken- und
Altenpfleger mehr als ein Vier­
tel der rund sechs Millionen
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im deutschen
Gesundheitssektor stellen,
herrscht aktuell schon bun­
desweiter Mangel an exami­
nierten Kranken- und Alten­
pflegekräften.
Das ist auch Bundesgesund­
heitsminister Jens Spahn und
seinem Vorgänger Hermann
Gröhe nicht entgangen. Ent­
sprechend umfangreich waren
die bereits abgeschlossenen
Gesetze und Projekte in der
jüngsten Vergangenheit:
So löst das am 24. Juli 2017
im Bundesgesetzblatt veröf­
fentlichte und infolge schritt­
weise in Kraft tretende Pflege­
berufegesetz ab dem 1. Januar
2020 das Altenpflege- und
Krankenpflegegesetz ab.
<<
Gut ausbilden ...
Zentrales Element des neuen
Gesetzes, zu dem der dbb im
Gesetzgebungsverfahren im
Rahmen einer Sachverständi­
genanhörung beteiligt war und
eine schriftliche Stellungnah­
me abgegeben hat, ist die Ein­
führung einer dreijährigen,
generalistischen, beruf­lichen
Ausbildung mit dem Abschluss
„Pflegefachfrau“ beziehungs­
weise „Pflegefachmann“.
Ab dem Ausbildungsjahr 2020
besteht für Auszubildende die
Möglichkeit, sich mit einer Ver­
tiefung im Bereich der Alten­
pflege oder der Kinderkranken­
pflege im dritten Ausbildungs-
jahr zu spezialisieren und den
Abschluss „Altenpfleger(in)“
oder „Gesundheits- und Kinder-
krankenpfleger(in)“ zu machen.
Darüber hinaus wird es künf-
tig leichter, ein Pflegestudium
in Ergänzung zur beruflichen
Ausbildung anzuschließen. Mit
dem neuen Aufbau soll so ei­
nerseits mehr Praxisnähe in die
Ausbildung gebracht werden.
Andererseits erhofft sich die
Politik eine Attraktivitätsstei­
gerung des Berufszweigs und
damit verbunden steigende
Auszubildendenzahlen. In die­
sem Zusammenhang ist der
künftige einheitliche Wegfall
des Schulgeldes hervorzuhe­
ben. Dies war bisher nicht bun­
deseinheitlich und trägerüber­
greifend geregelt.
Während das Pflegeberufege­
setz imWesentlichen den Rah­
men für die Ausbildung vorgibt,
rücken mit dem Pflegeperso­
nalstärkungsgesetz die bereits
Beschäftigten und ihre Arbeits­
bedingungen in den Vorder­
grund. Das Gesetz sieht Mehr­
ausgaben in Höhe von rund
zehn Milliarden Euro bis zum
Jahr 2021 vor, um spürbare
Verbesserungen der Personal­
situation in der medizinischen
Behandlungspflege sowie in
ambulanten und stationären
Einrichtungen zu erreichen.
<<
... und Personal stärken
Ein zentraler Punkt ist hierbei
das Vorhaben, die kranken­
individuellen Pflegepersonal Pflegepersonal
Angespannte Situation
trotz Verbesserungen
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