Der demografische Wandel in Verbindung mit demmedizinisch-technischen
Fortschritt hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Bedarf an Pflege
personal in der Kranken- und Altenpflege deutlich gestiegen ist. Der Trend
wird sich fortsetzen, denn die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland
steigt weiter. Neue Regelungen sollen für Verbesserungen sorgen.
Ende 2017 haben bundesweit
knapp 3,5 Millionen Bürgerin
nen und Bürger Leistungen
der Pflegeversicherung in
Anspruch genommen. Die
kontinuierlich steigende
Lebenserwartung macht
einen weiteren Anstieg der
Leistungsbezieher mehr als
wahrscheinlich. Bei aller Unsi
cherheit, die mit Prognosen
einhergeht, ist eines klar: mit
der Zahl der Pflegebedürfti
gen wird auch der Bedarf an
Pflegefachkräften weiter stei
gen. Auch wenn Kranken- und
Altenpfleger mehr als ein Vier
tel der rund sechs Millionen
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im deutschen
Gesundheitssektor stellen,
herrscht aktuell schon bun
desweiter Mangel an exami
nierten Kranken- und Alten
pflegekräften.
Das ist auch Bundesgesund
heitsminister Jens Spahn und
seinem Vorgänger Hermann
Gröhe nicht entgangen. Ent
sprechend umfangreich waren
die bereits abgeschlossenen
Gesetze und Projekte in der
jüngsten Vergangenheit:
So löst das am 24. Juli 2017
im Bundesgesetzblatt veröf
fentlichte und infolge schritt
weise in Kraft tretende Pflege
berufegesetz ab dem 1. Januar
2020 das Altenpflege- und
Krankenpflegegesetz ab.
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Gut ausbilden ...
Zentrales Element des neuen
Gesetzes, zu dem der dbb im
Gesetzgebungsverfahren im
Rahmen einer Sachverständi
genanhörung beteiligt war und
eine schriftliche Stellungnah
me abgegeben hat, ist die Ein
führung einer dreijährigen,
generalistischen, beruflichen
Ausbildung mit dem Abschluss
„Pflegefachfrau“ beziehungs
weise „Pflegefachmann“.
Ab dem Ausbildungsjahr 2020
besteht für Auszubildende die
Möglichkeit, sich mit einer Ver
tiefung im Bereich der Alten
pflege oder der Kinderkranken
pflege im dritten Ausbildungs-
jahr zu spezialisieren und den
Abschluss „Altenpfleger(in)“
oder „Gesundheits- und Kinder-
krankenpfleger(in)“ zu machen.
Darüber hinaus wird es künf-
tig leichter, ein Pflegestudium
in Ergänzung zur beruflichen
Ausbildung anzuschließen. Mit
dem neuen Aufbau soll so ei
nerseits mehr Praxisnähe in die
Ausbildung gebracht werden.
Andererseits erhofft sich die
Politik eine Attraktivitätsstei
gerung des Berufszweigs und
damit verbunden steigende
Auszubildendenzahlen. In die
sem Zusammenhang ist der
künftige einheitliche Wegfall
des Schulgeldes hervorzuhe
ben. Dies war bisher nicht bun
deseinheitlich und trägerüber
greifend geregelt.
Während das Pflegeberufege
setz imWesentlichen den Rah
men für die Ausbildung vorgibt,
rücken mit dem Pflegeperso
nalstärkungsgesetz die bereits
Beschäftigten und ihre Arbeits
bedingungen in den Vorder
grund. Das Gesetz sieht Mehr
ausgaben in Höhe von rund
zehn Milliarden Euro bis zum
Jahr 2021 vor, um spürbare
Verbesserungen der Personal
situation in der medizinischen
Behandlungspflege sowie in
ambulanten und stationären
Einrichtungen zu erreichen.
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... und Personal stärken
Ein zentraler Punkt ist hierbei
das Vorhaben, die kranken
individuellen Pflegepersonal Pflegepersonal
Angespannte Situation
trotz Verbesserungen
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hintergrund
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dbb
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dbb magazin | April 2019