Bund und Kommunen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wie jedes andere zivilrechtliche Dauerschuldverhältnis kann auch das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragspartnern beendet werden.
Zum einen ist es möglich, dass lediglich ein befristetes Beschäftigungsverhältnis besteht, welches mit Ablauf der vereinbarten Beschäftigungszeit ausläuft. Daneben endet das Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte das Rentenalter erreicht. Weiterhin ist es möglich, das Beschäftigungsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen per Aufhebungsvertrag zu aufzulösen. Letztlich kann ein Beschäftigungsverhältnis durch Kündigung beendet werden (§ 34 Abs. 1 TVöD/TV-L).