Bund und Kommunen
Einkommensrunde
Arbeitnehmende
In den Einkommensrunden handeln die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die öffentlichen Arbeitgebenden die jeweiligen Anpassungen der Tarifverträge aus. Im Zentrum steht dabei in der Regel die gewerkschaftliche Forderung nach einer linearen Einkommenserhöhung für die Beschäftigten. Die Gremien des dbb ermitteln ihre Forderungen unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Faktoren, wie beispielsweise der Inflations- und der Wachstumsrate. Damit wird der Schwerpunkt auf eine sachliche und realitätsbezogene Tarifpolitik gelegt.
Beamte
Beamte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Anpassung ihrer Bezüge an die allgemeine Einkommensentwicklung. Der Anpassung der Bezüge per Gesetz gehen in Bund und Ländern Beteiligungsverfahren mit den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen voran. Der dbb strebt dabei einen flexiblen Gleichklang zwischen der Entwicklung der Gehälter im Beamtenbereich einerseits und im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes andererseits an.