Bund und Kommunen
Entgelt
Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- der Kommunen sowie beim Bund nach TVöD (Inkrafttreten zum 1. Oktober 2005),
- der Länder (außer Hessen) nach TV-L (Inkrafttreten zum 1. November 2006) sowie
- des Landes Hessen nach TV-H (Inkrafttreten zum 1. Januar 2010)
erhalten ein monatliches Tabellenentgelt gemäß der einschlägigen Entgelttabelle (siehe insbesondere die allgemeine Entgelttabelle als Anlage zu § 15 TVöD, TV-L, TV-H). Die allgemeine Entgelttabelle ist in 15 Entgeltgruppen gegliedert nach auszuübender Tätigkeit, Qualifikation und Berufsbildern. In den Entgeltgruppen bestehen bis zu 6 Entgeltstufen. Stufe 2 wird nach 1 Jahr Tätigkeit ohne vorherige einschlägige Berufserfahrung erreicht. Nach weiteren 2 Jahren in Stufe 2 erfolgt ein Aufstieg in die Entwicklungsstufen mit leistungsabhängigen Stufenlaufzeiten. Danach werden die Stufen 4 und 5 bzw. 6 regelmäßig nach 3 Jahren in Stufe 3, 4 Jahren in Stufe 4 bzw. 5 Jahren in Stufe 5 erreicht.
Neben dem monatlichen Tabellenentgelt erzielen Beschäftigte nach TVöD, TV-L sowie TV-H weitere Einkommensbestandteile wie folgt:
- Zuschläge für Sonderformen der Arbeit
- Erschwerniszuschläge
- Entgeltgruppenzulagen (aktuell nur TVöD Bund und TV-L)
- Jahressonderzahlung
- Leistungsorientierte Bezahlung
- Kinderzulage (nur TV-H)
- Jubiläumszulage
- Vermögenswirksame Leistungen
In den TVöD, TV-L bzw. TV-H übergeleitete Beschäftigte aus dem ersetzten Angestelltentarifvertrag (BAT/-O) bzw. dem ersetzten Arbeitertarifvertrag (MTArb/-O sowie BMT-G/-O) erhalten individuelle Besitzstandszahlungen nach Maßgabe des jeweiligen Überleitungsrechts (TVÜ-VKA, TVÜ-Bund, TVÜ-Länder, TVÜ-Hessen). Dies betrifft zum Beispiel
- Strukturausgleichszahlungen (bisherige Angestellte nach BAT/-O)
- Vergütungsgruppenzulagen (bisherige Angestellte nach BAT/-O)
- Meister-, Techniker-, Programmiererzulagen
- Vorarbeiterzulagen
- Kinderbezogene Entgeltzahlungen