Flexibilität

Eines der am häufigsten gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, insbesondere gegen die Beamten, ins Feld geführten Vorurteile ist die irrige Annahme, dass sie unflexibel seien. Das Gegenteil ist der Fall: Beamte sind grundsätzlich mobiler als Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft:

Dazu nur einige konkrete Beispiele:

  • größere Spielräume bei Versetzung und Abordnung auch ohne den Willen des Betroffenen, das gilt auch im Fall von Zusammenlegung, Schließung etc. von Einrichtungen;
  • keine Beschränkung des "Einsatzbereichs" von Beamten auf bestimmte Funktions- und Tätigkeitsmerkmale;
  • kein Streikrecht, ein zentrales Argument für eine verlässliche öffentliche Verwaltung;
  • der berufliche Aufstieg erfolgt im Beamtenbereich allein nach Leistung statt nach Beschäftigungsdauer;
  • Beamte müssen bis zu fünf Stunden Mehrarbeit im Monat ohne Zusatzentgelt leisten;
  • die Besetzung von Leitungsfunktionen auf Zeit ist aus Sicht des dbb beamtenbund und tarifunion zwar politisch nicht sinnvoll (Gefahr parteipolitischer Intervention), aber rechtlich möglich;
  • die Erfüllung der beamtenrechtlichen Pflichten ist in einem differenzierten System disziplinarisch abgesichert;
  • schließlich besteht allein für Beamte die alleinige Gestaltungsmöglichkeit durch den Gesetzgeber, natürlich in dem von Art. 33 Abs. 5 GG vorgegebenen Rahmen.
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