Justiz

Mit dem Begriff der Justiz wird im weitesten Sinne die Judikative, also die rechtsprechende Gewalt, beschrieben. Das sind zunächst die Gerichte der Bundesländer, die Bundesgerichte und das Bundesverfassungsgericht. Aber auch Teile der Exekutive unterfallen dem Bereich der Justiz, so z. B. die Staatsanwaltschaften, die Justizverwaltung, die Strafvollzugsbehörden und die Notariate. Teilweise wird der Begriff der Justiz in einem Zusammenhang mit dem Begriff der Rechtspflege verwendet.

Zum staatlichen Rechtswesen zählt außerdem die freiwillige Gerichtsbarkeit, deren Aufgaben in erster Instanz meist von den Amtsgerichten, teilweise aber auch von Notaren wahrgenommen werden. Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst die Amts-, Land- und Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof. Diese Gerichte befassen sich mit Angelegenheiten des Strafrechts und des bürgerlichen oder Rechts. Die anderen Gerichte gehören zu den Fachgerichtsbarkeiten: Verwaltungsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit. Neben diesen Gerichtsbarkeiten stehen die Verfassungsgerichte.

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