Bund und Kommunen
Ministerialzulage
Die sogenannte Ministerialzulage dient der Gewinnung qualifizierten Personals und der pauschalen Abgeltung besonderer zeitlicher und dienstlicher Beanspruchung. Sie ist Teil der Dienstbezüge von Beamten bei obersten Bundes- oder Landesbehörden sowie den obersten Bundesgerichten.