Zulagen

Auch im öffentlichen Dienst gibt es zahlreiche unterschiedliche Zulagen/Zuschläge für Beamte und Arbeitnehmer. Falsch ist, dass die Beschäftigten eine sehr hohe Zahl dieser Zulagen erhalten und ihr Einkommen damit um ein Vielfaches steigern könnten. Dies ist mitnichten der Fall. Die Zulagen im öffentlichen Dienst sind überwiegend seit Jahren betragsmäßig festgeschrieben. An den jährlichen Gehaltserhöhungen nehmen sie nicht teil. Die einzelnen Zulagen im Beamten- und Tarifbereich des öffentlichen Dienstes im Überblick:

Beamtenbereich

Im Bereich der Besoldung werden unterschiedliche Zulagen/Zuschläge an Beamte gewährt, soweit die dafür aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind.

Zulagen/Zuschläge im Bereich Bund (beispielhaft, nicht abschließend):

Zulage Anlass
Amtszulage herausgehobene Funktion, unwiderruflich, ruhegehaltsfähig
Auslandszuschlag Tätigkeit im Ausland
Erschwerniszulage besondere Erschwernisse, Bsp.: Nacht- und Wochenenddienst, Tätigkeiten in Gefahrenbereichen etc.
Familienzuschlag 1. Stufe: verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte
2. und weitere Stufen: kindergeldberechtigte Beamte
Jubiläumszulage 25-, 40- und 50-jährige Diensttätigkeit
Leistungsprämie und -zulage besondere Leistungen
Sonderzahlungen Einbau der jährlichen Sonderzahlung unter anderem im Bereich des Bundes
Stellenzulagen vorübergehende herausgehobene Funktion, widerruflich, ruhegehaltsfähig, wenn gesetzlich bestimmt
Vergütung Bsp.: Mehrarbeit
Vermögenswirksame Leistungen Eigentumsförderung

Tarifbereich

Im TVöD sowie TV-L/TV-Hessen gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Angestellten und Arbeitern. Für die Tarifbeschäftigten bei Bund, Ländern und Gemeinden gilt folgendes:

Erschwerniszuschläge:

Für bestimmte Tätigkeiten gibt es im öffentlichen Dienst Erschwerniszuschläge. Voraussetzungen und Höhe sind in Tarifverträgen mit Erschwerniszuschlagskatalogen näher und sehr unterschiedlich bestimmt. Solche Erschwernisse können beispielsweise bei Arbeiten mit besonderer Gefährdung, mit extremer nicht klimabedingter Hitzeeinwirkung, mit besonders starker Schmutz- oder Staubbelastung, mit besonders starker Strahlenbelastung oder unter sonstigen vergleichbar erschwerten Umständen vorliegen.

Jubiläumsgeld:

Folgende Jubiläumsgelder werden gezahlt:

  • Nach einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren: 350 Euro brutto
  • Nach einer Beschäftigungszeit von 40 Jahren: 500 Euro brutto

Vermögenswirksame Leistungen:

Für jeden vollen Kalendermonat werden vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 € gezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten ein der Arbeitszeit entsprechenden Teil. Auszubildende im Tarifgebiet West erhalten 13,29 € pro Monat, im Tarifgebiet Ost 6,65 € pro Monat.

Zeitzuschläge:

Basis der Zeitzuschläge ist der auf eine Stunde entfallende Anteil des Tabellenentgeltes der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe des Beschäftigten (bei Überstunden der Anteil der jeweiligen Stufe, höchstens jedoch der Stufe 4). Ausgehend von dieser Basis werden folgende Zeitzuschläge bezahlt:

  • Für Sonntagsarbeit: 25 Prozent.
  • Für die Arbeit ab Samstagen in der Zeit zwischen 13 und 21 Uhr, soweit nicht im Rahmen von Schicht- und Wechselschicht anfallend: 20 Prozent.
  • Für Nachtarbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr: 20 Prozent.
  • Für Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich: 135 Prozent.
  • Für Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich: 35 Prozent.
  • Überstundenzuschläge: 30 Prozent (Entgeltgruppen 1 bis 9, im Geltungsbereich des TV-Hessen Entgeltgruppen 1-8) und 15 Prozent (Entgeltgruppen 10 bis 15, im Geltungsbereich des TV-Hessen: Entgeltgruppen 9-15).
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